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Bei der SBB kurzfristig erhältlich

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Gebührenberechnung für eine Notifizierung

Die auf dieser Seite aufgeführten Gebührenhöhen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Entscheidend ist der von der SBB erstellte Gebührenbescheid.
Bitte beachten Sie, dass alle Beträge auf dieser Seite Nettobeträge sind, die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV) vom 17. Juli 2007 (GVBl.II/07 S.314), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. März 2011 (GVBl.II/11, S. 3). Für die Notifizierung relevant sind die Tarifstellen 3.23.1 - 3.23.4. Die Gebühr wird gemäß § 16 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg - GebG Bbg (GVBl. I S. 452) im Voraus erhoben.

Die Gebühr G für eine Notifizierung wird mit folgender Formel ermittelt:

G = a + b + c

 

a: Grundgebühr für gebührenpflichtige Tatbestände

  Gebührenhöhe
Einzelnotifizierung mittels Begleitformular 300,- €
Sammelnotifizierung mittels Begleitformular 500,- €
Schriftliche Zustimmung 200,- €
Erheben von Einwänden 200,- €
Änderung einer Einzel- oder Sammelnotifizierung (ohne Position b + c) 200,- €
Zurückziehen von Anträgen 100,- €

 

b: Abfallspezifische Gebühr für die vorgesehene Gesamtabfallmenge gemäß Angabe im Feld 5 des Notifizierungsbogens

Die Position b ermäßigt sich bei Rücknahme bzw. Ablehnung des Antrags je nach Arbeitsaufwand um 25% - 75% (§ 17 Gebührengesetz für das Land Brandenburg)

Gebühren für Abfallexporte

Menge [t] Abfälle z. Verwertung
Grün
Abfälle z. Verwertung
Gelb/nicht gelistet
Abfälle z. Verwertung
Rot
Abfälle z. Beseitigung
bis 50 siehe 1) 200,- € 275,- € 525,- €
über 50 bis 250 siehe 1) 225,- € 325,- € 625,- €
über 250 bis 500 siehe 1) 275,- € 350,- € 725,- €
über 500 bis 1000 siehe 1) 300,- € 375,- € 875,- €
über 1000 bis 5000 siehe 1) 325,- € 475,- € 975,- €
je weitere angef. 5000 siehe 1)) kumulativ 325,- € pro angef. 5000 t2) kumulativ 475,- € pro angef. 5000 t2) kumulativ 975,- € pro angef. 5000 t2)

1) nur bei Umlistung nach gelb oder rot durch Versandortbehörde, Transitbehörde oder Bestimmungsortbehörde: Gebühr analog gelb/rot
2) Kumulative Gebühr unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze der Tarifstelle 3.23.1 GebOMLUV

Gebühren für Abfallimporte

Menge [t] Abfälle z. Verwertung
Grün
Abfälle z. Verwertung
Gelb/nicht gelistet
Abfälle z. Verwertung
Rot
Abfälle z. Beseitigung
bis 50 siehe 1) 200,- € 275,- € 275,- €
über 50 bis 250 siehe 1) 225,- € 325,- € 325,- €
über 250 bis 500 siehe 1) 275,- € 350,- € 350,- €
über 500 bis 1000 siehe 1) 300,- € 375,- € 375,- €
über 1000 bis 5000 siehe 1) 325,- € 475,- € 475,- €
je weitere angef. 5000 siehe 1) kumulativ 325,- € pro angef. 5000 t2) kumulativ 475,- € pro angef. 5000 t2) kumulativ 475,- € pro angef. 5000 t2)

1) nur bei Umlistung nach gelb oder rot durch Versandortbehörde, Transitbehörde oder Bestimmungsortbehörde: Gebühr analog gelb/rot
2) Kumulative Gebühr unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze der Tarifstelle 3.23.1 GebOMLUV

 

c: Kosten für Auslagen für Mehraufwendungen in begründeten Fällen

z.B. Entnahme von Proben, Durchführung von Probeuntersuchungen, Dolmetschertätigkeit und dergleichen mehr

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