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Gebührenberechnung für eine Transportgenehmigung

Die auf dieser Seite aufgeführten Gebührenhöhen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Entscheidend ist der von der SBB erstellte Gebührenbescheid.
Bitte beachten Sie, dass alle Beträge auf dieser Seite Nettobeträge sind, die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV) vom 17. Juli 2007 (GVBl.II/07 S.314), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. März 2011 (GVBl.II/11, S. 3). Für die Erteilung/Änderung einer Transportgenehmigung relevant ist die Tarifstelle 3.17.1. Die Gebühr wird gemäß § 16 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg - GebG Bbg (GVBl. I S. 452) im Voraus erhoben.

1. Uneingeschränkte Transportgenehmigung

  Gebührenhöhe
Für die Erteilung einer uneingeschränkten Transportgenehmigung 5.000 €

2. Änderung einer bestehenden Transportgenehmigung

  Gebührenhöhe
Für die Entscheidung über einen Antrag auf Änderung einer bestehenden TG  
Änderung der Angaben im Antrag 100 €
Vergabe einer neuen Beförderernummer 65 €
Änderung einer selbst auferlegten Beschränkung*) bez. a) Gebiet, c) Anzahl der Abfallarten, d) Gefährlichkeit der Abfälle:
Die Gebühr ergibt sich aus der Differenz der Neuberechnung und der bereits entrichteten Gebühr, jedoch mindestens:
100 €

*) Hinweis: Die Beschränkung einer bereits vorhandenen TG führt nicht zu einer Erstattung der bereits entrichteten Gebühr an den Antragsteller. Die Laufzeit/Dauer einer Transportgenehmigung kann nachträglich nicht geändert werden.

3. Eingeschränkte Transportgenehmigung

Die Gebühr für eine eingeschränkte Transportgenehmigung wird mit folgender Formel berechnet:

Gebühr [€] = 5.000 x (a) x (b) x (c) x (d)

Basis ist die Gebühr für eine uneingeschränkte Transportgenehmigung (5.000 €) multipliziert mit den "einschränkenden" Faktoren (a), (b), (c), (d).

Im nachfolgenden Formular können Sie durch Klicken auf die entsprechenden Einschränkungen die Auswirkungen auf die Gebührenhöhe direkt ablesen.

Berechnung Gebühr für eingeschränkte TG
Faktor (a) Gebiet:
bis zu 2 Bundesländer (Faktor 0,6)
bis zu 10 Bundesländer (Faktor 0,8)
mehr als 10 Bundesländer (Faktor 1,0)

Faktor (b) Dauer der Genehmigung:
bis zu 3 Jahre (Faktor 0,5)
bis zu 6 Jahre (Faktor 0,6)
bis zu 9 Jahre (Faktor 0,8)
unbefristet (Faktor 1,0)

Faktor (c) Anzahl der Abfallarten (Abfallschlüssel):
bis zu 30 Abfallarten (Faktor 0,2)
bis zu 50 Abfallarten (Faktor 0,4)
bis zu 100 Abfallarten (Faktor 0,6)
bis zu 200 Abfallarten (Faktor 0,8)
mehr als 200 Abfallarten (Faktor 1,0)

Faktor (d) Gefährlichkeit der Abfälle:
sonstige Abfälle (Faktor 0,5)
gefährliche Abfälle (*) (Faktor 1,0)

Gebühr [€] = 5.000 x (a) x (b) x (c) x (d) =

4. Auslagen und Mehraufwendungen

Berechnung je nach Aufwand

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