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Signaturkarte/Reader kurzfristig erhältlich

Seit 01.04.2010 benötigen Sie für die elektronische Nachweisführung eine Signaturkarte.

Telesec-Karten mit Cardreader
für beliebige eANV-Systeme
Bei der SBB kurzfristig erhältlich

Telefon (0331) 2793-11

Das elektronische Abfallnachweisverfahren

Seit dem 01.04.2010 wird vom Gesetzgeber die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle papierlos in elektronischer Form vorgeschrieben. Hierfür gibt es unterschiedliche EDV-technische Lösungen. Falls Sie Fragen zur Auswahl eines geeigneten Systems oder zu speziellen Funktionen haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter.

Als zuständig Behörde für das Abfallnachweis- bzw. das Andienungs-/Zuweisungsverfahren in den Ländern Brandenburg und Berlin berät Sie die SBB gern zu grundsätzlichen Fragen.
Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an eanv(at)sbb-mbh.de

Wir haben an dieser Stelle verschiedene Informationen zum Thema elektronische Nachweisführung zusammengestellt. Diese Informationen stammen zum Teil aus Vorträgen themenrelevanter Veranstaltungen oder Artikeln aus unserem SBB-forum.

Weiterführende Links

  • Die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) finden Sie unter www.zks-abfall.de
  • Die SBB hat in Zusammenarbeit mit den Ländern Brandenburg und Berlin einen Leitfaden zum Länder-eANV erstellt. Diesen finden Sie unter http://leanv.sbb-mbh.de.

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