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Signaturkarte/Reader kurzfristig erhältlich

Seit 01.04.2010 benötigen Sie für die elektronische Nachweisführung eine Signaturkarte.

Telesec-Karten mit Cardreader
für beliebige eANV-Systeme
Bei der SBB kurzfristig erhältlich

Telefon (0331) 2793-11

Beantragung und Vergabe von Entsorgernummern

Zuständigkeiten

Zuständigkeit  
Land Brandenburg

Ihre Ansprechpartner:
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Dr. Volker Döring
Tel. +49 (0)331 2793-42

Jana Friedrichs
Tel. +49 (0)331 2793-45

Ingrid Zimmer
Tel. +49 (0)331 2793-31

Fax +49 (0)331 2793-20
Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de
Land Berlin

Ihre Ansprechpartner:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Monika Wagner (IX C 3)
Tel. +49 (0)30 9025-2180 • Fax +49 (0)30 90 25-2979

Angela Kauschke (IX C 3)
Tel. +49 (0)30 9025-2181 • Fax +49 (0)30 90 25-2979

Informationen zum Verfahren im Land Brandenburg

Jeder Beteiligte im Nachweisverfahren – ob Abfallerzeuger, Beförderer oder Entsorger – muss über eine entsprechende behördliche Nr. bzw. Ident-Nr. (Erzeuger-Nr., Beförderer-Nr., Entsorger-Nr.) verfügen, unter der die dazugehörigen Betriebsdaten ("Stammdaten") geführt werden. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die als Dienstleister (z.B. Verfahrensbevollmächtigte bzw. Makler) tätig sind. Im Rahmen der elektronischen Nachweisführung ist es außerdem erforderlich, dass jeder Beteiligte am Nachweis-/Andienverfahren (Erzeuger, Beförderer, Entsorger, Dienstleister) bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz "ZKS-Abfall") registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet. Diese Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung (im Nachweis-/Andienverfahren) bzw. vor Entsorgungsbeginn (bei schon bestehenden Nachweisen) erfolgt sein.

Weitere Informationen

Die Erteilung einer Entsorgernummer ist gem. GebOMUGV gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt aktuell für die Erteilung einer Entsorgernummer 45,- Euro, für die Änderung 25,- Euro zuzügl. MwSt. Gegebenenfalls kann eine weitere Gebühr für eine Sekundärerzeugernummer anfallen. Diese beträgt für die Erteilung bzw. die Änderung 20,- Euro zuzügl MwSt.

Bitte beachten Sie, dass eine Zuteilung der Entsorgernummer erst nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr erfolgt. Durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die SBB können Sie den Vorgang wesentlich beschleunigen. Bitte lesen Sie zu diesem Thema unsere Informationen zum Lastschriftverfahren. Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung bieten wir Ihnen als PDF zum Download unser Formular Einzugsermächtigung an.

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