Kundenportal

Sie sind nicht angemeldet. Informationen über den neuen Kundenbereich erhalten Sie auf der Login Seite.

Direkt zum Login.

Signaturkarte/Reader kurzfristig erhältlich

Seit 01.04.2010 benötigen Sie für die elektronische Nachweisführung eine Signaturkarte.

Telesec-Karten mit Cardreader
für beliebige eANV-Systeme
Bei der SBB kurzfristig erhältlich

Telefon (0331) 2793-11

Beantragung und Vergabe von Erzeugernummern

Zuständigkeiten

Zuständigkeit  
Land Brandenburg

Ihre Ansprechpartnerin:
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Antje Kröner
Tel. +49 (0)331 2793-16
Fax +49 (0)331 2793-8082 (Achtung neue Fax-Nr.!)

Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de
Land Berlin

Ihre Ansprechpartnerin:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Monika Wagner (IX C 3)
Tel. +49 (0)30 90 25-2180 • Fax +49 (0)30 90 25-2979

Informationen zum Verfahren im Land Brandenburg

Jeder Beteiligte im Nachweisverfahren – ob Abfallerzeuger, Beförderer oder Entsorger – muss über eine entsprechende behördliche Nr. bzw. Ident-Nr. (Erzeuger-Nr., Beförderer-Nr., Entsorger-Nr.) verfügen, unter der die dazugehörigen Betriebsdaten ("Stammdaten") geführt werden. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die als Dienstleister (z.B. Verfahrensbevollmächtigte bzw. Makler) tätig sind. Im Rahmen der elektronischen Nachweisführung ist es außerdem erforderlich, dass jeder Beteiligte am Nachweis-/Andienverfahren (Erzeuger, Beförderer, Entsorger, Dienstleister) bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz "ZKS-Abfall") registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet. Diese Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung (im Nachweis-/Andienverfahren) bzw. vor Entsorgungsbeginn (bei schon bestehenden Nachweisen) erfolgt sein.

Einzureichende Unterlagen für eine Erzeugernummer

Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig davon, ob Sie nur geringe Abfallmengen (max. 20 t pro Abfallart und Kalenderjahr) entsorgen müssen und daher am Sammelentsorgungsnachweisverfahren teilnehmen können oder ob bei Ihnen größere Abfallmengen zur Entsorgung anstehen und Sie daher das Einzelentsorgungsnachweisverfahren durchführen müssen.

Erforderliche Unterlagen bei geplanter Entsorgung über einen Sammelentsorgungsnachweis:

  • Bitte senden Sie uns einen formlosen Antrag (gern auch per Mail an identnummern(at)sbb-mbh.de oder Fax an +49 331 2793-8082) und fügen diesem die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug Ihres Unternehmens bei.

Erforderliche Unterlagen bei geplanter Entsorgung über einen Einzelentsorgungsnachweis:

  • Sofern Sie ein EDV-Programm für das elektronische Nachweisverfahren verwenden, welches von einem Provider entwickelt und betreut wird, übermitteln Sie diesem bitte die erforderlichen Angaben. Er wird dann die Vergabe der Erzeuger-Nr. oder die Änderung der hinterlegten Daten zur vorhandenen Erzeuger-Nr. veranlassen.
  • Sie können die Beantragung der Erzeuger-Nr. oder eine Datenänderung selbständig über die Internetseite www.zks-abfall.de ( Rubrik "Registrierung/Stammdatenpflege") realisieren.
  • Im Regelfall sind neben diesen elektronisch erfassten Daten weitere Unterlagen notwendig (z.B. Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug Ihres Unternehmens), diese werden von Ihnen abgefordert – bitte übermitteln Sie diese möglichst in elektronischer Form (gescannt als pdf-Anhang einer Email).

Weitere Informationen

Die Erteilung einer Erzeugernummer ist gem. GebOMUGV gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt aktuell für die Erteilung oder die Änderung einer Erzeugernummer 25,- Euro zuzügl. MwSt.

Bitte beachten Sie, dass eine Zuteilung der Erzeugernummer erst nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr erfolgt. Durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die SBB können Sie den Vorgang wesentlich beschleunigen. Bitte lesen Sie zu diesem Thema unsere Informationen zum Lastschriftverfahren. Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung bieten wir Ihnen als PDF zum Download unser Formular Einzugsermächtigung an.

Zurück zur Haupt-Navigation

SBB · Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH · Impressum · Kontakt

Zum Seitenanfang