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Signaturkarte/Reader kurzfristig erhältlich

Seit 01.04.2010 benötigen Sie für die elektronische Nachweisführung eine Signaturkarte.

Telesec-Karten mit Cardreader
für beliebige eANV-Systeme
Bei der SBB kurzfristig erhältlich

Telefon (0331) 2793-11

Maklergenehmigungen gem. § 50 KrW-/AbfG

Zuständigkeiten

Zuständigkeit  
Land Brandenburg

Ihre Ansprechpartnerin:
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Ines Kabelitz
Tel. +49 (0)331 2793-65 • Fax +49 (0)331 2793-8080

Mail: tg-mg(at)sbb-mbh.de
Land Berlin

Ihre Ansprechpartnerin:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Sabine Götte (IX C 3)
Tel. +49 (0)30 90 25-2188 • Fax +49 (0)30 90 25-2979

Informationen zum Verfahren im Land Brandenburg

Bei der mittlerweile hohen Regelungsdichte des europäischen und des bundesdeutschen Abfallrechts wird es für (gewerbsmäßige) Abfallerzeuger zunehmend schwieriger, ihre Abfälle ordnungsgemäß und gleichzeitig kostengünstig zu entsorgen. Einen Ausweg bieten hier Abfallmakler. Sie beraten Unternehmen in Entsorgungsfragen und vermitteln Entsorgungswege.

Wegen dieser hohen Verantwortung des Abfallmaklers verlangt der Gesetzgeber eine Genehmigung für die Ausübung der Tätigkeit des Abfallmakelns, die sogenannte Maklergenehmigung. Der Makler benötigt eine behördliche Nr. bzw. Ident-Nr., unter der die dazugehörigen Betriebsdaten ("Stammdaten") geführt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Aushändigung der Maklergenehmigung bzw. eine Zuteilung der Maklernummer erst nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr erfolgt. Durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die SBB können Sie den Vorgang wesentlich beschleunigen. Bitte lesen Sie zu diesem Thema unsere Informationen zum Lastschriftverfahren. Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung bieten wir Ihnen als PDF zum Download unser Formular Einzugsermächtigung an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

- KrW-/AbfG
- GebOMUGV

Die Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte werden in § 50 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt. Hiervon ausgenommen sind nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, soweit sie dies der zuständigen Behörde angezeigt haben. Eine Maklergenehmigung muss sowohl für grenzüberschreitende Verbringungen als auch für inländische Maklertätigkeit beantragt werden.

 

Einzureichende Unterlagen

Eine Maklergenehmigung können Sie unter Beifügung der notwendigen Unterlagen formlos beantragen. Als Arbeitserleichterung haben wir für Sie ein Muster entworfen, das Sie gerne benutzen können.

Antragsteller Betriebsinhaber:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung

Betriebsinhaber, gesetzlicher Vertreter des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigter Gesellschafter und die Geschäftsführer:

  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person , Vertreter der verantwortlichen Person:

  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der Fachkunde

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