Gebührenberechnung für eine Maklergenehmigung
Die auf dieser Seite aufgeführten Gebührenhöhen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Entscheidend ist der von der SBB erstellte Gebührenbescheid.
Bitte beachten Sie, dass alle Beträge auf dieser Seite Nettobeträge sind, die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV) vom 17. Juli 2007 (GVBl.II/07 S.314), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. März 2011 (GVBl.II/11, S. 3). Für die Notifizierung relevant sind die Tarifstellen 3.1.23. Die Gebühr wird gemäß § 16 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg - GebG Bbg (GVBl. I S. 452) im Voraus erhoben.
Die Gebühr G für die Erteilung einer Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte gem. § 50 Abs. 1 KrW-/AbfG wird mit folgender Formel ermittelt:
G = a + b + c
a: Verwaltungsaufwand
| Gebührenhöhe | |
|---|---|
| bei Genehmigungserteilung | 127,82 € |
| bei Ablehnung | 100,25 € |
| bei Änderung | 51,12 € |
b: Variabler Teil
Einzelne Abfallart (ein Abfallschlüssel)
| bis zu 2 Jahren | bis zu 5 Jahren | unbefristet | |
|---|---|---|---|
| bundesweit | 127,82 € | 255,64 € | 511,29 € |
| Grenzüberschreitende Verbringung | 255,64 € | 511,29 € | 1.022,58 € |
Mehr als eine Abfallart/ein Abfallschlüssel (bis max. gesamter Abfallkatalog)
| bis zu 2 Jahren | bis zu 5 Jahren | unbefristet | |
|---|---|---|---|
| bundesweit | 255,64 € | 511,29 € | 1.022,58 € |
| Grenzüberschreitende Verbringung | 511,29 € | 1.022,58 € | 2.045,16 € |
c: Auslagen und Mehraufwendungen
Berechnung je nach Aufwand