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Signaturkarte/Reader kurzfristig erhältlich

Seit 01.04.2010 benötigen Sie für die elektronische Nachweisführung eine Signaturkarte.

Telesec-Karten mit Cardreader
für beliebige eANV-Systeme
Bei der SBB kurzfristig erhältlich

Telefon (0331) 2793-11

Beantragung und Vergabe von PV-Nummern

Zuständigkeiten

Zuständigkeit  
Land Brandenburg
Land Berlin


Ihre Ansprechpartnerin:
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
 

Antje Kröner
Tel. +49 (0)331 2793-16 • Fax +49 (0)331 2793-8081

Mail: pv-Nummern(at)sbb-mbh.de

Grundsätzliches zu PV-Nummern

Rechtsgrundlagen

- NachwV (§ 7)

Im Privilegierten Verfahren (PV) des Abfallnachweisverfahrens entfällt die behördliche Bestätigung des Entsorgungsnachweises. Der Betreiber der Entsorgungsanlage schließt den betreffenden Entsorgungsnachweis ohne weitere Rücksprache mit der Entsorgerbehörde ab. Dazu benötigt es ein Kontingent an Nachweisnummern, die der Struktur der üblichen Nachweisnummern entsprechen. Um Dopplungen auszuschließen und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten, werden diese Nummernkontingente von der Entsorgerbehörde ausgegeben, in Brandenburg und Berlin von der SBB mbH.

 

Weitere Informationen

Wenn Sie als Entsorger ein Nummernkontingent für das privilegierte Verfahren benötigen, müssen sie dies bei uns schriftlich beantragen (gern auch per Mail bzw. Fax, siehe Daten der Ansprechpartner).

Der Antrag kann formlos erfolgen und muss folgende Informationen enthalten:

  • Behördliche Entsorgernummer
  • Behördliche Freistellungsnummer
  • Umfang des benötigten Nummernkontingentes (üblicherweise ein Vielfaches von 50)
  • Hinweis, ob das Nummernkontingent für das Sammelentsorgungsverfahren (SN) oder das Einzelentsorgungsverfahren (EN) benötigt wird

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