Beantragung und Vergabe von PV-Nummern
Zuständigkeiten
| Zuständigkeit | |
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| Land Brandenburg Land Berlin Ihre Ansprechpartnerin: |
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Antje Kröner Tel. +49 (0)331 2793-16 • Fax +49 (0)331 2793-8081 Mail: pv-Nummern(at)sbb-mbh.de |
Grundsätzliches zu PV-Nummern
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Im Privilegierten Verfahren (PV) des Abfallnachweisverfahrens entfällt die behördliche Bestätigung des Entsorgungsnachweises. Der Betreiber der Entsorgungsanlage schließt den betreffenden Entsorgungsnachweis ohne weitere Rücksprache mit der Entsorgerbehörde ab. Dazu benötigt es ein Kontingent an Nachweisnummern, die der Struktur der üblichen Nachweisnummern entsprechen. Um Dopplungen auszuschließen und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten, werden diese Nummernkontingente von der Entsorgerbehörde ausgegeben, in Brandenburg und Berlin von der SBB mbH.
Weitere Informationen
Wenn Sie als Entsorger ein Nummernkontingent für das privilegierte Verfahren benötigen, müssen sie dies bei uns schriftlich beantragen (gern auch per Mail bzw. Fax, siehe Daten der Ansprechpartner).
Der Antrag kann formlos erfolgen und muss folgende Informationen enthalten:
- Behördliche Entsorgernummer
- Behördliche Freistellungsnummer
- Umfang des benötigten Nummernkontingentes (üblicherweise ein Vielfaches von 50)
- Hinweis, ob das Nummernkontingent für das Sammelentsorgungsverfahren (SN) oder das Einzelentsorgungsverfahren (EN) benötigt wird