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Signaturkarte/Reader kurzfristig erhältlich

Seit 01.04.2010 benötigen Sie für die elektronische Nachweisführung eine Signaturkarte.

Telesec-Karten mit Cardreader
für beliebige eANV-Systeme
Bei der SBB kurzfristig erhältlich

Telefon (0331) 2793-11

Bearbeitung von Registrierungsanträgen bei der ZKS-Abfall

Bitte beachten Sie:
Die Registrierungsanträge sind von Ihnen immer direkt bei der ZKS-Abfall zu stellen. Diese leitet die Anträge an die entsprechende Landesbehörde weiter.

Zuständigkeit  
Land Brandenburg

Ihre Ansprechpartner:
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Für Erzeuger-Nummern:
Antje Kröner
Tel.: +49 (0)331 2793-16

Für Entsorger-Nummern:
Dr. Volker Döring
Tel.: +49 (0)331 2793-42

Jana Friedrichs
Tel.: +49 (0)331 2793-45

Ingrid Zimmer
Tel.: +49 (0)331 2793-31

Für Beförderer- und Dienstleister-Nummern:
Ines Kabelitz
Tel.: +49 (0)331 2793-65

Fax: +49 (0)331 2793-20
Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de
Land Berlin

Ihre Ansprechpartner:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Die Ansprechpartner finden Sie auf der Länder-eANV-Seite
der SBB und der Länder Brandenburg und Berlin

Informationen zum Verfahren im Land Brandenburg

Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass jeder Beteiligte (Erzeuger, Beförderer, Entsorger, Dienstleister) bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz "ZKS-Abfall") registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet.

Ein Betrieb, der in verschiedenen Rollen tätig ist, beispielsweise als Beförderer und Dienstleister, muss eine Registrierung für jede der betreffenden Rollen durchführen. Weiterhin möchten wir darauf verweisen, dass auch Abfallerzeuger, die sich im Nachweisverfahren von einem Dienstleister vertreten lassen, eine Registrierung benötigen.

Diese Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung (im Nachweis-/Andienverfahren) bzw. vor Entsorgungsbeginn (bei schon bestehenden Nachweisen) erfolgt sein. Beachten Sie, dass vor der Registrierung bei bereits vorhandener neunstelliger behördlicher Nummer (z.B. Erzeuger-, Beförderer- oder Entsorgernummer) die Prüfziffer berechnet werden muss. Sie können unter www.zks-abfall.de Service Prüfziffernberechnung die Prüfziffer für die behördliche Nummer ermitteln.

Eine Registrierung kann auf zwei Wegen erfolgen: Sofern Sie für die elektronische Nachweisführung ein Programm nutzen, dass ein Provider entwickelt hat und betreut, kann diese Registrierung über Ihren Provider erfolgen. Wenden Sie sich mit den erforderlichen Daten an den Provider und bitten um eine Registrierung bei der ZKS-Abfall.

Des Weiteren kann eine Registrierung von Ihnen selbst über die Internetseite www.zks-abfall.de Registrierung/Stammdatenpflege erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung dieses Registrierungsablaufes finden Sie unter leanv.sbb-mbh.de Registrierung Konto eröffnen bzw. Ablauf der Registrierung.

 

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