Bearbeitung von Registrierungsanträgen bei der ZKS-Abfall
Bitte beachten Sie:
Die Registrierungsanträge sind von Ihnen immer direkt bei der ZKS-Abfall zu stellen. Diese leitet die Anträge an die entsprechende Landesbehörde weiter.
| Zuständigkeit | |
|---|---|
| Land Brandenburg Ihre Ansprechpartner: |
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Für Erzeuger-Nummern: Antje Kröner Tel.: +49 (0)331 2793-16 Für Entsorger-Nummern: Dr. Volker Döring Tel.: +49 (0)331 2793-42 Jana Friedrichs Tel.: +49 (0)331 2793-45 Ingrid Zimmer Tel.: +49 (0)331 2793-31 Für Beförderer- und Dienstleister-Nummern: Ines Kabelitz Tel.: +49 (0)331 2793-65 Fax: +49 (0)331 2793-20 Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de |
| Land Berlin Ihre Ansprechpartner: |
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Die Ansprechpartner finden Sie auf der Länder-eANV-Seite der SBB und der Länder Brandenburg und Berlin |
Informationen zum Verfahren im Land Brandenburg
Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass jeder Beteiligte (Erzeuger, Beförderer, Entsorger, Dienstleister) bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz "ZKS-Abfall") registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet.
Ein Betrieb, der in verschiedenen Rollen tätig ist, beispielsweise als Beförderer und Dienstleister, muss eine Registrierung für jede der betreffenden Rollen durchführen. Weiterhin möchten wir darauf verweisen, dass auch Abfallerzeuger, die sich im Nachweisverfahren von einem Dienstleister vertreten lassen, eine Registrierung benötigen.
Diese Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung (im Nachweis-/Andienverfahren) bzw. vor Entsorgungsbeginn (bei schon bestehenden Nachweisen) erfolgt sein. Beachten Sie, dass vor der Registrierung bei bereits vorhandener neunstelliger behördlicher Nummer (z.B. Erzeuger-, Beförderer- oder Entsorgernummer) die Prüfziffer berechnet werden muss. Sie können unter www.zks-abfall.de
Service
Prüfziffernberechnung die Prüfziffer für die behördliche Nummer ermitteln.
Eine Registrierung kann auf zwei Wegen erfolgen: Sofern Sie für die elektronische Nachweisführung ein Programm nutzen, dass ein Provider entwickelt hat und betreut, kann diese Registrierung über Ihren Provider erfolgen. Wenden Sie sich mit den erforderlichen Daten an den Provider und bitten um eine Registrierung bei der ZKS-Abfall.
Des Weiteren kann eine Registrierung von Ihnen selbst über die Internetseite www.zks-abfall.de
Registrierung/Stammdatenpflege erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung dieses Registrierungsablaufes finden Sie unter leanv.sbb-mbh.de
Registrierung
Konto eröffnen bzw.
Ablauf der Registrierung.