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Signaturkarte/Reader kurzfristig erhältlich

Ab 01.04.2010 benötigen Sie für die elektronische Nachweisführung eine Signaturkarte.

Telesec-Karten mit Cardreader
für beliebige eANV-Systeme
Bei der SBB kurzfristig erhältlich

Telefon (0331) 2793-11

Die Dienstleistungen und Aufgaben der SBB

Die satzungsgemäßen Aufgaben der Gesellschaft basieren auf dem früheren Landesabfallvorschaltgesetz des Landes Brandenburg, dem Berliner Landesabfallgesetz sowie den Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder.

So organisiert die SBB das Abfallmanagement für den Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin. Die zentrale Steuerung der angedienten gefährlichen Abfälle durch das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren sowie die Zuweisung in dafür geeignete Entsorgungsanlagen ist dabei ein wichtiges Instrument. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Sonderabfällen überprüft die SBB dabei im Rahmen der ihr nach den Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder Brandenburg und Berlin übertragenen Befugnisse.

Ab dem 1. März 2011 wird die SBB mbH zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben neue behördliche Aufgaben erledigen, die ihr vom Land Brandenburg übertragen wurden. Im Einzelnen sind dies

  • Vergabe und Änderung von Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger- und Dienstleisternummern inkl. der dazu gehörigen Registrierung bei der ZKS-Abfall
  • Entscheidung über Transportgenehmigungen;
  • Entscheidung über Abfallmaklergenehmigungen;
  • Entgegennahme von Anzeigen über genehmigungsfreie Abfallmakler oder Transporteure;
  • Aufgaben im Zusammenhang mit der Verbringung von Abfällen.

Bitte beachten Sie, dass diese neuen Aufgaben nur das Land Brandenburg betreffen.
In Berlin bleiben die bisherigen Zuständigkeiten erhalten. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite Gewusst wo.

Weitere Aufgaben sind die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die Entsorgung gefährlicher Abfälle, die Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung und Verwertung gefährlichen Abfalls sowie Mitarbeit an der Entsorgungsplanung in den Bundesländern Brandenburg und Berlin.

Darüber hinaus informiert die SBB Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen und Behörden über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle.

Die Beratung umfasst unter anderem folgende Themen:

  • Nachweis zuweisungsfähiger Entsorgungsanlagen
  • Andienungs- und Zuweisungsverfahren
  • Entsorgungsnachweisverfahren
  • Hinweise zur Unterscheidung zwischen Beseitigungs- und Verwertungsverfahren
  • Neuerungen und Entwicklungen im Abfallrecht
  • technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung gefährlicher Abfälle

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