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SBB Sonderabfallgesellschaft
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Bitte beachten Sie:
Die oben aufgeführten E-Mailadressen sind nur für die beschriebenen Themen vorgesehen und nicht für abfallwirtschaftliche Vorgänge geeignet. Wir übernehmen keine Garantie für die Bearbeitung / Weiterleitung von übermittelten Dokumenten an diese E-Mailadressen, die im Zusammenhang mit abfallwirtschaftlichen Anträgen oder bei uns in Bearbeitung befindlichen Vorgängen stehen.
Bitte nutzen Sie hierfür das elektronische Nachweisverfahren über die „ZKS-Abfall“ oder über das ZEDAL-System. Nach Absprache ist auch eine Zusendung direkt an den Sachbearbeiter möglich (fragen Sie hierzu nach der persönlichen E-Mail-Adresse). Für die Beantragung von Identnummern (Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger-, Dienstleister- oder PV-Nummern), Anzeigen nach § 53 KrWG und Erlaubnisse nach § 54 KrWG sowie im Rahmen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung stehen speziell vorgesehene E-Mail-Adressen zur Verfügung, die Sie unter Aufgaben der SBB finden.
Bitte beachten Sie, dass z.B. Widersprüche oder Stellungnahmen im Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG o.ä., welche innerhalb bestimmter Fristen eingehen müssen, keinesfalls per E-Mail angenommen werden können.
