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eANV - Das elektronische Abfall-Nachweisverfahren
22.03.2010 -
Informationen, Erfahrungen und praktische Tipps
Eine Gemeinsame Informationsveranstaltung der SBB mit der Industrie- und Handelskammer Berlin
Ab dem 1. April 2010 ist für gefährliche Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verbindlich. Die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung dieser Abfälle ist dann elektronisch abzuwickeln. Behörden und Abfallentsorger müssen ab diesem Zeitpunkt qualifiziert elektronisch signieren, ab 1. Februar 2011 gilt dies auch für Abfallerzeuger und -beförderer.
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