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Kennen Sie die Prüfziffer zu Ihrer Behördlichen Nummer schon?
13.01.2010 -
Bei der Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren müssen Sie bei der Eingabe der Behördlichen Nummer (Erzeuger-, Beförderer- oder Entsorgernummer) jeweils die passende Prüfziffer mit angeben. Diese wird durch ein mathematisches Verfahren aus der Behördlichen Nummer berechnet. Mit Hilfe der Prüfziffer möchte man Fehleingaben im elektronischen Verfahren verringern.
Auf unserer Webseite können Sie im Bereich Stammdatenabfrage durch die Eingabe Ihrer Behördlichen Nummer die bei der Behörde hinterlegten Stammdaten abfragen. Neu ist, dass Ihnen ab sofort auch die zur Behördlichen Nummer gehörende Prüfziffer mit ausgegeben wird.
Hinweis
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Prüfziffer nur bei der Eingabe in elektronische Formulare benötigt wird. Bei den bisherigen Papierformularen ist ein Feld "Prüfziffer" nicht vorhanden. In die Papierformulare geben Sie also wie bisher nur die 9 Stellen Ihrer Behördlichen Nummer an.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben helfen wir Ihnen gerne weiter.