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LAGA Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (M27)
06.10.2009 -
Vollzugshilfe zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen
Mitteilung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 27
Die Vollversammlung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat am 29. September 2009 den Entwurf einer Vollzugshilfe zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen (Vollzugshilfe) als LAGA-Mitteilung 27 beschlossen. Diese Vollzugshilfe löst die „Musterverwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung“, 2. aktualisierte Auflage 2004, mit Ausnahme der Ausführungen zur Transportgenehmigung ab. Von einer Aktualisierung der die Transportgenehmigung betreffenden Darstellungen wurde abgesehen, da die die Transportgenehmigung betreffenden Regelungen im Zuge der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie voraussichtlich wesentlich geändert werden.
Die Vollzugshilfe setzt einen Schwerpunkt bei der Erläuterung der elektronischen Nachweis- und Registerführung. Gerichtet ist die Vollzugshilfe in erster Linie an die mit dem Vollzug des Abfallrechts betrauten Behörden der Länder. Darüber hinaus stellt sie ein Kompendium zum Abfallrecht auf engstem Raum dar, das auch Lesern ohne tiefere Kenntnisse über diese Materie einen Überblick über die Grundzüge des Abfallrechts verschaffen kann.
Die Vollzugshilfe ist in einem engen Abstimmungsprozess zwischen Bundesländern, Bundesumweltministerium und Verbänden der Wirtschaft zustande gekommen. Sie löst Zweifelsfragen über die Auslegung vieler neuer Regelungen und berücksichtigt gleichzeitig die sich in vielen Jahren bewährte Praxis.
Sie finden den abgestimmten und beschlossenen Entwurf der LAGA Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (M27) als PDF zum Download auf unserer Seite im Bereich Bundesrecht.