SBB Internet News
Mitteilung der Berliner Senatsumweltverwaltung und des Brandenburgischen Umweltministeriums
12.04.2010 -
Umgang mit nicht der Nachweisverordnung entsprechenden Anlieferungen
Hier finden Sie ein Schreiben der Berliner Senatsumweltverwaltung, welches sich an die im Land Berlin befindlichen Entsorgungsanlagen richtet: Sie erfahren, wie verfahren werden muss, wenn Anlieferungen z.B. mit Papierbegleitscheinen erfolgen oder Abfallerzeuger oder Transporteur über kein elektronisches Postfach bei der ZKS-Abfall verfügen.
Nach Aussage des Brandenburgischen Umweltministeriums gilt die hier beschriebene Verfahrensweise für Brandenburger Entsorgungsanlagen in entsprechenden Ausnahmefällen analog. Detailfragen sind dann mit dem jeweils zuständigen Überwachungsreferat des LUA zu klären.
- Links:
Das Schreiben der Berliner Senatsumweltverwaltung als PDF finden Sie hier!