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Neue SAbfEV für Brandenburg veröffentlicht
20.01.2010 -
Das Land Brandenburg hat die Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg (Sonderabfallentsorgungsverordnung –SAbfEV vom 8. Januar 2010) am 11. Januar 2010 neu bekannt gemacht (GVBl. II S. 1). Die neue Verordnung tritt am 1. März 2010 in Kraft.
Die Verordnung zum Download finden Sie in unserem Bereich Recht/Brandenburg.
Die neue Verordnung ist etwas schlanker geraten, inhaltlich hat sich aber nichts Wesentliches geändert.
§ 2 SAbfEV wurde um einen zweiten Absatz ergänzt. Er verweist darauf, dass die SBB die ihr im Rahmen der brandenburgischen Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt. Neben den bereits bestehenden Aufgaben (insbesondere Nachweisbestätigung) können der SBB daher zukünftig folgende Aufgaben übertragen werden:
- Weitere Zuständigkeiten, die sich aus der Nachweisverordnung ergeben;
- grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen;
- Entscheidung über Transportgenehmigungen;
- Genehmigung für Abfallvermittlungsgeschäfte (Makler).
In § 3 Absatz 1 SAbfEV wurde nach Satz 1 ein neuer Satz 2 eingefügt. Er legt fest, dass die SBB auch feststellt, ob Abfälle gefährlich sind.
Das „Formular S“ fällt weg! Erzeuger, die ihre gefährlichen Abfälle durch Einsammler oder im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme abholen lassen, müssen dies nicht mehr durch ein „Formular S“ anzeigen.
§ 4 Absatz 1 und Absatz 5 SAbfEV passen das Andienungsverfahren dem ab 1.4.2010 geltenden elektronischen Nachweisverfahren an. Auch das Andienungsverfahren ist elektronisch abzuwickeln, wenn der dazu gehörende Entsorgungsnachweis elektronisch zu führen ist.
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