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Neues Merkblatt der SBB zu Signaturen, Verfahrenbevollmächtigungen und Beauftragungen
30.06.2011 -
am 1. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Seitdem sind Entsorgungsnachweise (bestehend aus Deckblatt Entsorgungsnachweis, Verantwortliche Erklärung, Annahmeerklärung sowie Behördliche Bestätigung) auf elektronischem Wege zu führen. Darüber hinaus gibt es ein Ergänzendes Formblatt, welches zur Andienung sowie Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung verwendet wird.
Es hat sich gezeigt, dass doch erheblicher Klärungsbedarf zu den Themen Signaturen und deren Reihenfolge sowie Möglichkeiten und Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung bestand. Aus diesem Grund hat die SBB zusammen mit den Ländern Brandenburg und Berlin ein Merkblatt entwickelt, das diese Themen behandelt und Ihnen Sicherheit im Umgang mit Signaturen und bei der Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung gibt.
Sie finden dieses Merkblatt "Das elektronische Nachweis-/Andienverfahren - alles rund um Signaturen, Verfahrensbevollmächtigungen und Beauftragungen" im Bereich Publikationen
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