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Pflicht zum Führen des Formular S abgeschafft

16.03.2010 - 

Die für die Abfallwirtschaft in Berlin zuständige Behörde, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, hat die Pflicht zur Führung des Formular S außer Kraft gesetzt. Damit müssen Abfallerzeuger ihre Teilnahme am Sammelverfahren bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle nicht mehr mittels Formulars S bei der SBB anzeigen. Es genügt, den Übernahmeschein als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung zu führen.

Für Brandenburg wurde die Pflicht zum Führen des Formular S bereits mit dem Inkrafttreten der Novelle der Sonderabfallentsorgungsverordnung zum 1. März 2010 abgeschafft.

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