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Sonderforum zur Einführung der neuen Sonderabfallgebührenordnungen
13.02.2013 -
Nach 18-jähriger Geschäftstätigkeit hat die SBB ihre Gebührenerhebung neu geordnet. Die Überarbeitung war insbesondere erforderlich, um den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem EU-Recht und dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gerecht zu werden.
Die Novelle der Berliner Sonderabfallgebührenordnung ist zum 1. Februar 2013 in Kraft getreten, die Novelle der entsprechenden Brandenburger Sonderabfallgebührenordnung steht kurz bevor. Wie angekündigt, haben wir für Sie aus diesem Anlass ein "Sonderforum Gebühren 2013" mit Erläuterungen, Berechnungsbeispielen sowie den Texten der Gebührenverordnungen vorbereitet.
Der Aufsichtsrat der SBB hat für das Geschäftsjahr 2013 ab Inkrafttreten der neuen Gebührenordnungen folgende Prozentsätze für die Tarifstellen 1 und 5 beschlossen:
- Abfälle zur Beseitigung: 2,0 % der Entsorgungskosten
- Abfälle zur Verwertung: 1,75 % der Entsorgungskosten
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen einen besseren Einblick in das neue Gebührenberechnungssystem geben zu können. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen auch gern persönlich weiter.
- Links:
Das Sonderforum mit Erläuterungen zur Einführung der neuen Gebührenordnungen finden Sie hier!