Sonderabfälle in Tischlereien
In jedem Holz verarbeitenden Betrieb fallen zahlreiche verschiedene Abfälle an. Größter Sorgfalt bedarf der Umgang mit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfälle). Welche Abfälle dazu zählen, regelt die „Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV)“.
In Tischlereien können z. B. Lack- und Farbreste, Lackschlämme und Lösemittelreste als Sonderabfälle anfallen. Daneben stellen Altfenster aus Holz für Tischler häufig eine bedeutende Abfallart dar. Die Verordnung über die Entsorgung von Altholz wird voraussichtlich Anfang 2003 in Kraft treten (Quelle: www.bmu.de - Stand 6.2002). Zur Einstufung von Altholz in Berlin beachten Sie bitte auch das Merkblatt "Altholz" zur Einstufung besonders überwachungsbedürftiger Holzabfälle der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Stand 4.2002).
Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) ist eine mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Gesellschaft, die in der Funktion einer Behörde für die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg die Sonderabfallentsorgung steuert. In diesem Zusammenhang hat sie auch Beratungs- und Serviceaufgaben. Mit der vorliegenden Information wollen wir Ihnen helfen, Ihre Abfallmengen so weit wie möglich zu reduzieren. Darüber hinaus erhalten Sie einige wichtige Hinweise dazu, was Sie bei der Entsorgung Ihrer Sonderabfälle beachten sollten.
Weitere Informationen
Wenn Sie Fragen zur Vermeidung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Jancke, Tel.: (0331) 27 93 –44, Fax: -20 goesta.jancke(at)sbb-mbh.de
Für Fragen zur Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen steht Ihnen unser
Info-Telefon unter der Nummer (0331) 27 93 27 zur Verfügung.