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Veröffentlichungen zum Thema Abfallvermeidung

Folgende Beiträge wurden im SBB Forum zum Thema Abfallvermeidung veröffentlicht.

SBB-FORUM II-2005
Sammeln für Europa - Teil 3
Was die Betroffenen von der Umsetzung der EG-Richtlinien zu Elektroschrott in Deutschland erwarten

Kommune:
Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR

Die Kunden dürfen durch die Abholtätigkeit der Hersteller nicht beeinträchtigt werden
Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wird bei der zukünftigen Entsorgung von Elektroaltgeräten die zentrale Aufgabe zufallen, die Sammlung der Geräte zu organisieren. Wesentlich ist dabei die Einrichtung von Sammelstellen, bei denen die Altgeräte ab März 2006 entgeltfrei abgegeben werden können. Die Anzahl der Sammelstellen ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Bevölkerungsdichte, der sonstigen örtlichen Gegebenheiten und des Ziels, möglichst viele Altgeräte aus privaten Haushalten getrennt vom gemischten Siedlungsabfall zu sammeln, festzulegen. Unser Netz aus 15 BSR-Recyclinghöfen im Land Berlin kann diese Anforderungen ohne Weiteres erfüllen, und bereits heute nehmen wir auf unseren Recyclinghöfen die meisten Elektro-Altgeräte entgeltfrei an. Zukünftig werden wir dann auch die Kühl- und Gefriergeräte entgeltfrei annehmen, die derzeit noch 10 Euro pro Stück bei der Abgabe kosten.

Um gute Erfassungsquoten zu erreichen, sind wir auf die Mitarbeit der Berlinerinnen und Berliner angewiesen, die nach dem ElektroG zukünftig ihre Altgeräte nicht mehr in die Restmülltonne werfen dürfen, sondern der getrennten Erfassung auf den Recyclinghöfen und bei der Sperrmüllsammlung der BSR zuzuführen haben. Über die Pflicht zur Trennung der Altgeräte und die entsprechenden Abgabemöglichkeiten bei den BSR werden wir die privaten Haushalte informieren - auch hierzu verpflichtet uns zukünftig das ElektroG.

Eine wesentliche Herausforderung wird die Bereitstellung der gesammelten Altgeräte zur Abholung durch die Hersteller sein, da hierfür das ElektroG detaillierte Vorgaben macht. So müssen die Altgeräte in fünf Gerätegruppen zusammengestellt und es müssen bestimmte Mindestmengen erreicht werden, bevor eine Abholung verlangt werden kann. Ob die Koordination der Abholung der Altgeräte durch die Hersteller bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern reibungslos gelingen wird, ist eine wichtige Frage bei der Umsetzung des ElektroG. Hier suchen derzeit auch die BSR nach dem besten Modell, denn unser Ziel ist, dass unsere Kunden weiterhin einen optimalen Service erhalten und die Abgabemöglichkeit für Altgeräte auf den Recyclinghöfen nicht durch die Abholtätigkeit der Hersteller beeinträchtigt wird.


Dr. Holger Thärichen (BSR, Stabsbereich Grundsatzfragen/ Recht)

Kommune:
Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP GmbH)

Kein wesentliches Mehraufkommen an Geräten erwartet
Die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP GmbH) ist beauftragter Dritter der Stadt Potsdam. Um unsere Sicht auf das neue ElektroG zu erläutern, möchte ich als Erstes den momentanen Zustand schildern.

Nach geltender Abfallsatzung kann jeder Potsdamer Bürger kostenlos (d.h. gebührenfinanziert) seine Kühlgeräte bzw. elektronischen Geräte entsorgen. Dies geschieht sowohl im Holsystem (telefonische Anmeldung mit einer Wartezeit von ca. einer Woche) als auch im Bringsystem. Zu Letzterem gibt es in der Stadt Potsdam zwei Wertstoffhöfe. Gleiches gilt für im Gewerbe anfallende Geräte in haushaltstypischer Art und Menge. Die STEP GmbH entsorgt darüber hinaus, wenn haushaltstypische Art und Menge überschritten werden, Betriebe und Einrichtungen gegen Entgelt.

Dadurch wird in der Stadt Potsdam schon eine große Menge der anfallenden Geräte, die unter das ElektroG fallen, durch die STEP GmbH gesammelt. Die Geräte werden in ein Zwischenlager, das aus in einer Halle stehenden Containern besteht, gebracht und der Verwertung zugeführt. Ähnliches gilt auch für die Sammlung von Leuchtstofflampen, ohne kostenloses Holsystem.

Das bisher Geschilderte belegt, dass in der STEP GmbH nicht mit einem wesentlich erhöhten Aufkommen an Geräten zu rechnen ist. Die bisher installierte Logistik muss lediglich an das ElektroG angepasst werden. Die geänderten Sortierfraktionen werden beim Einsammeln (Holsystem) einen Arbeitsmehraufwand ergeben.

Positiv sehen wir, dass mit der Einführung eines Rücknahmesystems die Nachweisführung vereinfacht wird, da keine Entsorgungsnachweise mehr zu führen sind. Mit etwas Skepsis sehen wir die Organisation der Logistik des Abtransportes der erfassten Geräte zum Verwerter durch die gemeinsame Stelle. Probleme sehen wir dabei u.a.

  • in der Behältergestellung durch unterschiedliche Firmen,
  • in den Reaktionszeiten zur Abholung der Geräte und
  • in der getrennten Erfassung von Bildschirmgeräten und anderen Geräten der Gruppe 3 in einem Behälter.
Wir hoffen, dass es in der nächsten Zeit dazu konkrete Informationen für die betroffenen Sammelstellen gibt.

Falk Nobst (STEP GmbH, SGL Sonderabfallentsorgung)

Hier geht's weiter zum vierten Teil.

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