Veröffentlichungen zum Thema Abfallvermeidung
Folgende Beiträge wurden im SBB Forum zum Thema Abfallvermeidung veröffentlicht.
SBB-FORUM IV-2004Wohin mit dem alten Kühlschrank? - Teil 1
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt in Zukunft die Entsorgung von Altgeräten
Rund 1,1 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte werden jährlich allein in Deutschland ausgemustert. Nicht selten wandern diese Geräte in den Hausmüll und landen schließlich auf Deponien oder in Hausmüllverbrennungsanlagen. Um demselben Missstand in ganz Europa zu begegnen, trat im Februar 2003 die EU-Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ("Waste of Electrical and Electronic Equipment", WEEE) in Kraft. Im Zuge des dadurch notwendigen Prozesses der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wurde im Februar 2004 der Arbeitsentwurf für ein Gesetz vorgelegt, dessen Kernstück die Elektro- und Elektronikgeräteverordnung sein sollte. Im Juli dieses Jahres folgte dann ein Referentenentwurf für ein Elektrogeräte-Gesetz. Seit dem 1. September liegt schließlich der aktuelle Gesetzentwurf in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vor, der die Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist. Eine nachgeordnete Verordnung ist nicht mehr vorgesehen.
Über den Stand der Umsetzung und die Anforderungen an die Beteiligten informierte die SBB auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit den Industrie- und Handelskammern von Brandenburg und Berlin am 28. September 2004 im Haus der IHK Potsdam. Über 200 Besucher kamen und bewiesen erneut, wie groß der Informationsbedarf ist, der nach wie vor zu diesem Thema besteht.
In einem Überblicksvortrag führte Frau Schnepel vom Umweltbundesamt in die Problematik ein. Ziel der WEEE und in der Folge des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes (ElektroG) ist es, die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und den Eintrag von Schadstoffen zu verringern. Erreicht werden soll dies in erster Linie durch die Vermeidung und Verwertung von Abfällen, wobei der Gesetzentwurf im Hinblick auf die Vermeidung insbesondere die Wiederverwendung von Altgeräten fordert. Daneben sollen vor allem die geforderte Sammelmenge von vier Kilogramm Altgeräte pro Einwohner und Jahr sowie die vorgeschriebenen Verwertungsquoten die Umweltbelastungen senken.
Mit Inkrafttreten des ElektroG müssen sämtliche Elektro- und Elektronikaltgeräte gesondert erfasst und von anderen Abfällen getrennt entsorgt werden. Die Hersteller solcher Geräte sind organisatorisch und finanziell für deren Rücknahme und Entsorgung verantwortlich. Private Haushalte müssen die Möglichkeit bekommen, ihre Altgeräte kostenlos und mit angemessenem Aufwand zurückzugeben. Für die Erfassung dieser Geräte sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zuständig, die entsprechende Sammelsysteme einrichten müssen.
Bei den örEn werden die Altgeräte nach sechs Gruppen differenziert gesammelt. Ist ein Sammelcontainer voll, meldet der örE dies der von der Industrie geschaffenen Zentralen Einrichtung, dem Elektroaltgeräteregister (EAR). Dort wird geprüft, welcher Hersteller für die Abholung zuständig ist und dieser dann informiert. Alle Hersteller sind entsprechend ihres Anteils am Gesamtumsatz neu in Verkehr gebrachter Elektrogeräte zur Entsorgung verpflichtet. Wie Herr Stepp von Take-e-way, einem Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, vortrug, ist dies vor allem für Kleinsthersteller und Importeure, die als Erstinverkehrbringer in die Pflichten eines Herstellers eintreten, ein großes Problem. Die zu erbringenden Leistungen sind für einen solchen Betrieb nicht planbar, zudem sind die Verantwortlichen in Entsorgungsfragen kaum qualifiziert. Hinzu kommt, dass gerade bei Importeuren die geforderte Registrierung von Marken oft nicht möglich ist, da vorab nicht bestimmt werden kann, wie viele Geräte unter welchem Markennahmen verkauft werden.
Auch bei den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern sind noch viele Fragen offen. Herr Gehrmann vom Umweltamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin stellte das bestehende System der Erfassung von Altgeräten in seinem Kreis vor, das sich in der Praxis bewährt hätte und mit dem die Kunden zufrieden seien. Er äußerte die Hoffnung, möglichst wenig an dieser Mischung aus Bring- und Holsystem ändern zu müssen. Die vorgesehene Containerlogistik erschien ihm noch nicht ausgereift. Des Weiteren sei zu befürchten, dass für die Erbringung der vorgeschriebenen Sammelleistung im Endeffekt die örE verantwortlich gemacht würden.

Zeitlicher Ablauf der Umsetzung der WEEE