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Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Neue Anforderungen an Handel und Gewerbe durch die Elektro- und Elektronikgeräteverordnung

Veranstalter: SBB in Zusammenarbeit mit den IHKs der Länder Brandenburg und Berlin
Datum: 28.09.2004, 13 bis 17 Uhr
Veranstaltungsort: Großer Vortragssaal der IHK Potsdam

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Elektro- und Elektronikgeräte wird eine entsprechende Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Das System der Altgeräteentsorgung wird in weiten Bereichen neu organisiert. Neue Pflichten und Aufgaben ergeben sich daraus nicht nur für die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sondern z. B. auch für den Handel, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Unternehmen der Transportlogistik und die private Entsorgungswirtschaft.

Die SBB hat daher in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg und der IHK Berlin eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema angeboten. Es wurden die Inhalte der künftigen Elektro- und Elektronikgeräteverordnung erläutert sowie über daraus resultierende Anforderungen informiert.

 

Material zur Veranstaltung  
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick
(Christiane Schnepel, Umweltbundesamt)
Die Rücknahme von Elektroaltgeräten durch den Handel
(Verena Böttcher, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels HDE)
Neue Aufgaben für die örE
(Jörg Gehrmann, Umweltamt Landkreis Ostprignitz-Ruppin)
Alleine oder gemeinsam? Wie kleinere Hersteller ihrer Verwertungspflicht nachkommen können
(Jochen Stepp, Take-e-way, Hamburg)
Kooperation als Chance für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen
(Günter Wuttke, AVR Anbieterverbund Recycling GmbH)
Nachweispflichten bei der Altgeräteentsorgung
(Dagmar Pekow, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH)
Weitere Informationen zum Thema  
Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG (Entwurf in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 01.09.2004)

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