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„Anforderungen der novellierten Nachweisführung in der Praxis“

Neues Überwachungsrecht im Abfallbereich

Veranstalter: SBB und IHK Cottbus
Datum: 14.12.2006
Ort: Radisson SAS Hotel in Cottbus

Am 01.02.2007 tritt die Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung durch die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der Nachweisverordnung (NachwV) in Kraft. Für die Erzeuger, Entsorger und Transporteure von Abfällen ergeben sich daraus zahlreiche wichtige Änderungen, die sich sowohl auf die betriebsinternen Abläufe als auch auf die Kommunikation untereinander und mit den zuständigen Behörden auswirken. Die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens, der Wegfall bislang bestehender Vorschriften (BestüV-AbfV, AbfKoBiV) oder die Öffnung des privilegierten Verfahrens für EMAS-Betriebe seien hier beispielhaft genannt.

Die Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK Cottbus) und die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) möchten alle betroffenen Unternehmen der Region frühzeitig über die anstehenden Änderungen informieren. In unserer gemeinsamen Info-Veranstaltung „Anforderungen der novellierten Nachweisführung in der Praxis“ (Donnerstag, 14.12.2006, 13-17 Uhr, Radisson SAS Hotel in Cottbus) haben Sie einen Überblick über die neuen Regelungen sowie Berichte über erste Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung im Betrieb erhalten.

 

Material zur Veranstaltung:

Konsequenzen aus der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung
Käthe Harms, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg, Referat Abfallwirtschaft, Potdsdam
Elektronische Nachweisführung in Berlin und Brandenburg
Sabine Fankhänel, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Potsdam
Umsetzung der zukünftigen Anforderungen in der Praxis
Theda Schröder, ALBA Services GmbH & Co. KG, Berlin
Uwe Sperlich, Vattenfall Europe AG & Co. KG, Berlin


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