Gefährlich oder nicht – das ist hier die Frage...?!
Die neuen Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrags
Veranstalter: SBB in Zusammenarbeit mit den Ländern Brandenburg und Berlin
Datum: 26.04.2007
Ort: Berlin, Rathaus Zehlendorf (Bürgersaal)
Die Abgrenzung zwischen gefährlichen (früher besonders überwachungsbedürftigen) und nicht gefährlichen Abfällen erfolgt seit 2002 anhand der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) auf der Basis des Gefahrstoffrechts. Dieses Thema ist sehr komplex und das „Überstülpen“ auf das Abfallrecht mit einer Vielzahl von Schwierigkeiten verbunden.
Darüber hinaus wird unabhängig von dem eigentlichen Procedere oft übersehen, dass diese Frage nach der Einstufung des Abfalls zuerst beantwortet werden muss - bevor ein Entsorgungsweg gewählt wird. Somit hat die Frage nach der (Un)-Gefährlichkeit eines Abfalls einen sehr hohen Stellenwert – nicht nur in der Theorie, sondern auch oder gerade in der Praxis.
Um die tägliche Arbeit zu erleichtern, hatten die beiden Länder Berlin und Brandenburg vor mehr als vier Jahren entsprechende Vollzugshinweise erarbeitet und veröffentlicht. Diese Regelwerke sind wegen der fortschreitenden Entwicklung kürzlich aktualisiert worden. Die jeweiligen Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages zum Download finden Sie auf unseren Rechtsseiten für Brandenburg bzw. Berlin.
Die SBB lud daher gemeinsam mit den beiden Ländern zu einer Informationsveranstaltung zu diesem ewig-neuen Thema über Spiegeleinträge, Gefahrenmerkmale, Regelvermutungen, Hochstufung, etc. ein und diskutierte Beispiele, Für und Wider, Möglichkeiten und Erfahrungen.
Material zur Veranstaltung: