"Tätigkeiten mit Asbestzement - Verstöße und Folgen"
Veranstalter: LAGetSi Berlin und der SBB
Datum: 08.05.2008 (Wiederholung der Veranstaltung vom 11.03.2008)
Ort: Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB), Berliner Str. 27a, 14467 Potsdam
Asbest — Die Gefahr ist bekannt
So vielseitig die Eigenschaften des Baustoffes Asbest sind, so erschreckend sind die heute bekannten gesundheitsschädlichen Wirkungen dieser Faser. Seit
- 1900 kennt man das Krankheitsbild der Asbeststaublunge, seit
- 1936 ist die Asbestose als Berufskrankheit anerkannt.
- 1979 wurde ein Verwendungsverbot für Spritzasbest erlassen,
- 1990 wurde die Herstellung von Asbestzement untersagt. Seit
- 1993 ist der Einsatz von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland insgesamt verboten.
Was droht bei Verstößen?
Wer heute saniert, um- oder ausbaut, begegnet zwangsläufig Gefahrstoffen. Deshalb erstellt, wer im Bestand baut, vor Beginn der Tätigkeiten ein Schadstoffkataster, ermittelt Gefährdungen, erarbeitet ein Schutzkonzept und organisiert die umweltgerechte Entsorgung, um Gefahren für Beschäftigte im Bauwesen, Anwohner und Nutzer der Gebäude zu vermeiden.
Was aber droht bei unsachgemäßem Umgang? Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich so mit Asbestzement hantiere, dass ich gegen Gefahrstoffrecht, Abfallrecht und Arbeitsschutzrecht verstoße und damit Leben und Gesundheit Beschäftigter und Dritter gefährde? Darüber informierte das Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) und die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg / Berlin mbH (SBB) auf der Veranstaltung bei der SBB in Potsdam.