Stammdaten
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Stammdatenabfrage für Brandenburg/Berlin
Unter Stammdaten versteht man Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, die bei der jeweils zuständigen Behörde unter der Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer ablegt sind. Diese Daten beschreiben die "juristische Person". Sind diese Angaben nicht korrekt, verlieren unter Umständen bestehende Genehmigungen ihre Gültigkeit.
Bei der Neubeantragung von Entsorgungsnachweisen und bei der Andienung sind Unterschiede zwischen Angaben in den Antragsunterlagen und Stammdaten bei den Behörden eine häufige Ursache für Verzögerungen. Die Angaben im Nachweis müssen also exakt mit den Stammdaten übereinstimmen; andernfalls wird der Antragsteller von der SBB aufgefordert, sich mit der zuständigen Behörde zwecks Aktualisierung der Daten in Verbindung zu setzen oder korrigierte Nachweisunterlagen nachzureichen. Die Bearbeitung eines Antrags kann erst abgeschlossen werden, wenn Übereinstimmung zwischen Antragsunterlagen und behördlich übermittelten Stammdaten besteht.
Hinweis:
Die Stammdatenabfrage auf dieser Seite dient Ihrer Information. Sollten Sie dennoch mit der Möglichkeit einer Abfrage ihrer Stammdaten nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, uns dies in geeigneter Form schriftlich (per Brief oder Fax) mitzuteilen. Teilen Sie uns dazu diejenigen behördlichen Nummern (Erzeuger-Nr., Beförderer-Nr. oder Entsorger-Nr.) Ihres Unternehmens mit, die bei der Abfrage gesperrt werden sollen.
Änderung der Stammdaten

Bitte kontrollieren Sie die Daten anhand Ihres Handelsregisterauszuges auf ihre Richtigkeit. Sind zu einem Schlüssel mehrere Datensätze hinterlegt, klären Sie dies bitte mit der zuständigen Behörde ab (siehe hierzu auch unsere Service-Seite Gewusst wo). Dies ist für Brandenburg das Landesumweltamt (LUA) und für Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt). Sollten Sie einen Änderungsantrag bei Ihrer zuständigen Behörde stellen wollen (nur diese kann Änderungen an Ihren Stammdaten vornehmen), können Sie unsere "Anlage zum Änderungsantrag" (siehe Abfrageergebnis) benutzen. Bei einer Umfirmierung, Adressänderung oder einer Änderung der Gesellschaftsform ist eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges bzw. entsprechende Unterlagen notwendig.
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