Vergabe von Nummernkreisen im Privilegierten Nachweisverfahren
Bundesland | |
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Länder Brandenburg und Berlin |
SBB Ansprechpartner: Antje Kröner-Ulitzsch Tel. +49 (0)331 2793-16 Fax +49 (0)331 2793-8081 Mail: pv-Nummern@ sbb-mbh.de |
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SBB Ansprechpartner: Antje Kröner-Ulitzsch Tel. +49 (0)331 2793-16 Fax +49 (0)331 2793-8081 Mail: pv-Nummern@ sbb-mbh.de |
Im Privilegierten Verfahren (PV) des Abfallnachweisverfahrens entfällt die behördliche Bestätigung des Entsorgungsnachweises. Der Betreiber der Entsorgungsanlage schließt den betreffenden Entsorgungsnachweis ohne weitere Rücksprache mit der Entsorgerbehörde ab. Dazu benötigt es ein Kontingent an Nachweisnummern, die der Struktur der üblichen Nachweisnummern entsprechen. Um Dopplungen auszuschließen und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten, werden diese Nummernkontingente von der Entsorgerbehörde ausgegeben, in Brandenburg und Berlin von der SBB mbH.
Wenn Sie als Entsorger ein Nummernkontingent für das privilegierte Verfahren benötigen, müssen sie dies bei uns schriftlich beantragen (gern auch per Mail bzw. Fax, siehe Daten der Ansprechpartner).
Der Antrag kann formlos erfolgen und muss folgende Informationen enthalten: