Zum Inhalt springen

Grenzüberschreitende Abfallverbringung: VO (EG) 1418/2007 und Anlaufstellenleitlinie Nr. 12

Im Bereich Grenzüberschreitende Abfallverbringung haben wir die geänderte Verordnung (EG) 1418/2007 (Staatenliste) und die Anlaufstellenleitlinie Nr. 12 zur Verfügung gestellt. Die Verordnung (EG) 1418/2007 wurde am 20.10.2021 aktualisiert. Sie stellt die sogenannte „Staatenliste“ dar und macht Angaben dazu, welche „grün“ gelisteten Abfälle in welche Drittstaaten unter Anwendung welchen Verbringungsverfahrens exportiert werden können. Die durch die EU-Kommission angefragten Drittstaaten hatten folgende Antwortmöglichkeiten:

  • Verbot
  • Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifzierung und Zustimmung
  • Keine Kontrolle im Empfängerstaat
  • Kontrollverfahren nach geltenden innerstaatlichem Recht im Empfängerstaat

Weiterhin haben wir die neue Anlaufstellenleitlinie Nr. 12 zur Einstufung von Kunststoffabfällen aufgenommen. Diese Leitlinie bezieht sich auf die zum 01.01.20201 neu eingeführten Basel- und EU-Codes für Kunststoffabfälle im internationalen Kontext.

Die Verordnung (EG) 1418/2007 sowie die Anlaufstellenleitlinie Nr. 12 finden Sie im Bereich Grenzüberschreitende Abfallverbringung.

Zurück
eu-kontrolle.png