Sonderabfall oder nicht?
Die korrekte Zuordnung von b.ü. Abfall zu den Spiegeleinträgen des AVV-Katalogs
Veranstalter: SBB in Zusammenarbeit mit MLUR und SenStadt
Datum: 02.09.2004, 13 bis 16 Uhr
Veranstaltungsort: Hotel Dorint in Potsdam
Seit fast drei Jahren muss die Abgrenzung zwischen b. ü. und nicht b. ü. Abfällen auf der Basis der Regelungen aus der Abfallverzeichnisverordnung erfolgen, die sich wiederum auf das Gefahrstoffrecht stützt. Bekanntermaßen ist das Gefahrstoffrecht ein sehr kompliziertes und gleichzeitig komplexes Feld, in dem wir uns aus unserer abfallwirtschaftlichen Sicht noch hie und da etwas unsicher bewegen. Die Vergangenheit erscheint heute mit LAGA-Z2 und ein paar landläufigen Regelvermutungen leicht - die heutigen Regelungen eher dschungelhaft.
Um diesem Zustand Abhilfe zu schaffen, haben die Länder Brandenburg und Berlin in 2002 bzw. 2003 Vollzugshinweise veröffentlicht, um praxisnahe Lösungen für die Abgrenzungsfrage anzubieten. Doch auch zu diesem Regelwerk werden oft viele Fragen gestellt.
Die SBB hat gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (SenStadt) eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema angeboten. Ziel war es, Erfahrungen im Umgang mit den Vollzugshinweisen zu vermitteln, Fragen aus der Praxis zu stellen, zu beantworten und zu diskutieren.