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Identnummern

Jeder Beteiligte im Nachweisverfahren – ob Abfallerzeuger, Beförderer oder Entsorger – muss über eine entsprechende behördliche Nr. bzw. Ident-Nr. (Erzeuger-Nr., Beförderer-Nr., Entsorger-Nr.) verfügen, unter der die dazugehörigen Betriebsdaten ("Stammdaten") geführt werden. Sie dient der Identifizierung der Firma und ihrer Funktion bei der Entsorgung. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die als Dienstleister (Verfahrensbevollmächtigte) bzw. Makler oder Händler tätig sind.

Im Rahmen der elektronischen Nachweisführung ist es außerdem erforderlich, dass jeder Beteiligte am Nachweis-/Andienverfahren (Erzeuger, Beförderer, Entsorger, Dienstleister) bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz "ZKS-Abfall") registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet. Diese Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung (im Nachweis-/Andienverfahren) bzw. vor Entsorgungsbeginn (bei schon bestehenden Nachweisen) erfolgt sein.