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Neue Regeln für Abfalltransporte nach und durch Polen

Information in Zusammenarbeit mit Herrn Jacek Jeremicz, Referent für Umwelt und Energie im Fachbereich Wirtschafts- und Regionalpolitik der IHK Ostbrandenburg:
Übersetzung aus dem Polnischen durch Herrn Jeremicz von der Seite des Główny Inspektorat Ochrony Środowiska

"Seit dem 22. Februar müssen alle Arten von Abfällen bei der Verbringung nach und durch Polen im SENT-System registriert werden.

Die Verordnung des Finanzministers vom 25. Januar 2022 zur Änderung der Verordnung über Waren, deren Beförderung unter das System zur Überwachung des Straßen- und Schienengüterverkehrs und des Handels mit Heizstoffen fällt, die eine Änderung der Durchführungsbestimmungen des Gesetzes vom 9. März 2017 über das System zur Überwachung des Straßen- und Schienengüterverkehrs darstellt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Bestimmungen der Verordnung treten am 22. Februar 2022 in Kraft.

Das bedeutet, dass ab dem 22. Februar jede Einfuhr von Abfällen nach Polen und jeder Transport von Abfällen durch das polnische Hoheitsgebiet auf der Straße und auf der Schiene in dem von der nationalen Steuerverwaltung betriebenen System für die elektronische Notifizierung von Transporten (SENT) registriert werden muss. Die Verpflichtung gilt für alle Arten von Abfällen, einschließlich der Abfälle der so genannten grünen Liste, für deren Einfuhr keine Genehmigung des Generalinspektors für Umweltschutz erforderlich ist. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Registrierung im SENT-System ist die Verbringung von Abfällen der grünen Liste mit einer Masse von höchstens 20 kg.

Infolge der eingeführten Vorschriften sind der Abfallsammler und der Abfallbeförderer verpflichtet, bei Beginn des Abfalltransports eine Transportnotifizierung zu erstellen, diese zu ergänzen und zu aktualisieren. Darüber hinaus wird der Beförderer verpflichtet, die Übermittlung von Geolokalisierungsdaten zu gewährleisten, und der Fahrer muss eine Referenznummer haben und das Ortungsgerät aktivieren.

Die meldepflichtigen Unternehmen müssen sich auf der elektronischen Plattform PUESC des Finanzministeriums registrieren".

 

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Quelle: www.gios.gov.pl/