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Gebührenberechnung Erlaubnisse (§ 54 KrWG)

In Brandenburg werden für die Erteilung/Änderung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG Gebühren gem. den Tarifstellen der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) bzw. der Sonderabfallgebührenordnung (SAbfGebO) vom erhoben. In Berlin fallen dafür Gebühren gem. der Umweltschutzgebührenordnung (UGebO) bzw. nach der Sonderabfallgebührenordnung (SoAbfGebO) an.

Die Gebühren werden gem. dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg) bzw. dem Gesetzes über Gebühren und Beiträge des Landes Berlin (GebBtrG BE) im Voraus erhoben und setzen sich wie folgt zusammen:

1. Neuantrag:

Für die Erteilung einer Erlaubnis (ab 06.10.2020):
für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

  • Brandenburg: Tarifstelle 3.1.21.1 GebOMUGV: 100 – 5.000 €*
  • Berlin: Tarifstelle 3013a (1) UGebO: 100 - 5.000 €*
     
Gebühren für die Erlaubniserteilung (Gültigkeit bis zu 3 Jahren)
 bis 20 Abfällebis 50 Abfällealle Abfälle
Sammler/Beförderer/Händler/Makler500 €*1.000 €*2.500 €*
Gebühren für die Verlängerung einer Erlaubnis (innerh. der Frist um weitere 3 Jahre)
 bis 20 Abfällebis 50 Abfällealle Abfälle
Sammler/Beförderer/Händler/Makler300 €*400 €*500 €*
Gebühren im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung
GegenstandBetrag
Vergabe einer neuen Beförderer- oder Maklernummer
- Brandenburg: Tarifstelle 10 SAbfGebO (ab 01.02.2019)
- Berlin: Tarifstelle 10 SoAbfGebO (ab 01.02.2019)
70 €*
Aufforderung zur Vorlage oder Ergänzung von Unterlagen
- Brandenburg: Tarifstelle 3.17.4 GebOMUGV nach Zeitaufwand, jedoch mind 100,- Euro
- Berlin: Tarifstelle 3013c UGebO nach Zeitaufwand, jedoch mind 100,- Euro
70 €/h*
Widerruf einer Erlaubnis
- Brandenburg: Tarifstelle 3.1.21.2 GebOMUGV nach Zeitaufwand (mind. 200 €)
- Berlin: Tarifstelle 3013a (3) UGebO nach Zeitaufwand (mind. 200 €)
70 €/h*

2. Änderungsantrag

Änderung einer Erlaubnis (ab 06.10.2020):

Gebühren im Zusammenhang mit der Änderung einer Erlaubnis
GegenstandBetrag
Änderung einer Erlaubnis (verantwortliche Person)
- Brandenburg: Tarifstelle 3.1.21.1 GebOMUGV
- Berlin: Tarifstelle 3013a (2) UGebO
180 €*
Änderung einer Erlaubnis (selbst auferlegte Beschränkung)
- Brandenburg: Tarifstelle 3.1.21.1 GebOMUGV, mindestens
- Berlin: Tarifstelle 3013a (2) UGebO, mindestens

Die Gebühr ergibt sich aus der Differenz der Neuberechnung und der bereits entrichteten Gebühr
180 €*

*zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer