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Beantragung/Vergabe von Erzeugernummern

Zuständigkeit

Zuständig für die Beantragung/Vergabe von Erzeugernummern in Brandenburg und Berlin ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH


Beantragung einer Erzeugernummer

Ihre Ansprechpartner in unserem Haus

Antje Kröner-Ulitzsch

Tel. +49.331.2793 - 16
Fax +49.331.2793 - 8082
identnummern(at)sbb-mbh(dot)de

Sandra Fechner

Tel. +49.331.2793 - 46
Fax +49.331.2793 - 8082
identnummern(at)sbb-mbh(dot)de

Informationen zum Verfahren

Jeder Abfallerzeuger, der am Nachweisverfahren teilnimmt, muss über eine entsprechende behördliche Nummer verfügen, unter der die dazugehörigen Betriebsdaten ("Stammdaten") geführt werden.

Neue Abfallerzeugernummern für Anfallstellen in Berlin und Brandenburg beantragen Sie bitte vorzugsweise über das Online-Portal der SBB unter https://aev.sbb-mbh.de.

Bei der Beantragung einer neuen Abfallerzeugernummer auf anderem Weg, wie z.B. per E-Mail, Fax oder per Post, entsteht zusätzlicher Aufwand bei der Bearbeitung. Durch den zusätzlichen Aufwand erhöht sich die Gebühr.

Änderungen der Stammdaten hinsichtlich Abfallerzeugernummern können nicht über das Online-Portal beantragt werden. Bei Änderungen der hinterlegten Daten zu einer Abfallerzeugernummer, wie z.B. bei einer Umfirmierung, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Hierbei ist zu beachten, dass Sie uns bei Änderung der Stammdaten eine Kopie Ihres aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 2 Jahre) bzw. die Gewerbeanmeldung Ihres Unternehmens per mail oder Fax zusenden müssen.

  1. Sofern Sie ein EDV-Programm für das elektronische Nachweisverfahren verwenden, welches von einem Provider entwickelt und betreut wird, übermitteln Sie diesem bitte die erforderlichen Angaben. Er wird dann die Änderung der hinterlegten Daten zur vorhandenen Erzeuger-Nr. veranlassen.
  2. Sie können die Änderung der Daten zu der Erzeuger-Nr. auch selbst unter www.zks-abfall.de ( Rubrik "Registrierung/Stammdatenpflege") vornehmen.
  3. Sofern Sie über kein elektronisches Postfach bei der ZKS verfügen, teilen Sie uns die konkreten Änderungen zu Ihrer Abfallerzeugernummer formlos (gern auch per Mail an identnummern(at)sbb-mbh(dot)de oder Fax an +49 331 2793-8082) mit.

Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren

Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass jeder beteiligte Erzeuger bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz ZKS-Abfall) registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet.

Diese ZKS-Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung erfolgt sein.

Eine Registrierung kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • Sofern Sie für die elektronische Nachweisführung ein Programm nutzen, dass ein Provider entwickelt hat und betreut, kann diese Registrierung über Ihren Provider erfolgen. Wenden Sie sich mit den erforderlichen Daten an den Provider und bitten ihn um eine Registrierung bei der ZKS-Abfall.
  • Des Weiteren kann eine Registrierung von Ihnen selbst über die Internetseite www.zks-abfall.de im Bereich Registrierung/Stammdatenpflege erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung dieses Registrierungsablaufes finden Sie hier unter ZKS-Registrierung (Konto eröffnen bzw. Ablauf der Registrierung).

Sofern Sie als Abfallerzeuger nur über das Sammelentsorgungsnachweisverfahren entsorgen, benötigen Sie keine ZKS-Registrierung.