Zum Inhalt springen

Die Zuständigkeit der SBB

Die satzungsgemäßen Aufgaben der Gesellschaft basieren auf dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin sowie den Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder.

So organisiert die SBB das Abfallmanagement für den Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin. Die zentrale Steuerung der angedienten gefährlichen Abfälle durch das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren sowie die Zuweisung in dafür geeignete Entsorgungsanlagen ist dabei ein wichtiges Instrument. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Sonderabfällen überprüft die SBB dabei im Rahmen der ihr nach den Sonderabfallentsorgungsverordnungen der Länder Brandenburg und Berlin übertragenen Befugnisse.

Weitere Aufgaben sind die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die Entsorgung gefährlicher Abfälle, die Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung und Verwertung gefährlichen Abfalls sowie Mitarbeit an der Entsorgungsplanung in den Bundesländern Brandenburg und Berlin.

Darüber hinaus informiert die SBB Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen und Behörden über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle.

Die Beratung umfasst unter anderem folgende Themen:

  • Nachweis zuweisungsfähiger Entsorgungsanlagen
  • Andienungs- und Zuweisungsverfahren
  • Entsorgungsnachweisverfahren
  • Hinweise zur Unterscheidung zwischen Beseitigungs- und Verwertungsverfahren
  • Neuerungen und Entwicklungen im Abfallrecht
  • technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung gefährlicher Abfälle

Neben der oben genannten Steuerungsfunktion für die gefährlichen Abfälle sind der SBB in den letzten Jahren weitere Aufgaben durch die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg übertragen worden. Im Einzelnen sind dies:

  • Vergabe und Änderung von Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger- und Dienstleisternummern inkl. der dazu gehörigen Registrierung bei der ZKS-Abfall;
  • Entscheidung über Beförderungserlaubnisse und Entgegennahme von Anzeigen der Tätigkeit als Einsammler und Beförderer;
  • Entscheidung über Maklererlaubnisse und Entgegennahme von Anzeigen der Tätigkeit als Händler und Makler;
  • Aufgaben im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite Gewusst wo.