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Registrierung bei der ZKS-Abfall

Die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung setzt eine Registrierung bei der ZKS-Abfall voraus. Die ZKS-Abfall (www.zks-abfall.de) dient dabei als Datendrehscheibe zwischen den Abfallwirtschaftsbeteiligten und der zuständigen Behörde. Ziel der Registrierung ist die Eröffnung eines elektronischen Postfaches, über das die Kommunikation zwischen der Wirtschaft und der zuständigen Behörde erfolgen kann (§ 17 Abs. 1 NachwV).

Die Registrierung kann auf drei Arten erfolgen:

  • über das Länder-eANV,
  • mit eigener Abfallwirtschaftssoftware,
  • durch einen Provider
Elektronische Registrierung bei der ZKS-Abfall

Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger gefährlicher Abfälle müssen sich elektronisch registrieren lassen. Die elektronische Registrierung bei der ZKS-Abfall setzt voraus, dass der Antragsteller bereits über die erforderliche technische Ausrüstung (Internetzugang, Signaturkarte und Kartenlesegerät) verfügt. Als erster Schritt ist ein Konto zu eröffnen und qualifiziert elektronisch zu signieren. Nach Eröffnung des Kontos kann der Registrierungsantrag über das Länder-eANV gestellt werden. Auch der Registrierungsantrag bedarf abschließend der qualifizierten elektronischen Signatur. Über die Antragstellung bei der ZKS-Abfall erhält der Antragsteller eine Antwortmail an seine angegebene E-Mail-Adresse. Die zuständige Behörde prüft die im Registrierungsantrag enthaltenen Angaben anhand der bereits im Abfallüberwachungssystem (ASYS) vorhandenen Daten. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Antragsteller von der ZKS-Abfall eine „Registrierungsquittung“ über die erfolgreiche Registrierung mit den persönlichen Zugangsdaten.

Sollten Sie die technischen Voraussetzungen noch nicht erfüllen, kann die Registrierung Ihres Unternehmens auch ein anderer „Kontoinhaber" (Inhaber eines Kontos bei der ZKS-Abfall) als Dienstleistung für Sie vornehmen.

Für die Nutzung der Postfächer bei der ZKS-Abfall gilt Folgendes:

  • Jeder Teilnehmer am elektronischen Nachweisverfahren kann Inhaber von einem ZKS-Postfach sein (Inhaber ist, wer das Postfach erstmals anlegt)
  • Jedes Postfach kann von mehreren Teilnehmern gemeinsam genutzt werden, wie z. B.
    • alle Betriebe einer Firma
    • ein Betrieb in mehreren Rollen
    • Provider mit seinen Kunden
  • Jeder Teilnehmer kann mehrere Postfächer nutzen
    • parallele Nutzung des Länder-eANV, eines eigenen ZKS-Postfaches und eines oder mehrerer Provider ist möglich
    • genau ein Postfach muss das Vorzugspostfach (Defaultpostfach) sein, das bei der ersten Registrierung automatisch angelegt wird