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Beantragung/Vergabe von Entsorgernummern

Zuständigkeit

Zuständig für die Beantragung/Vergabe von Entsorgernummern in Brandenburg und Berlin ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH


Beantragung/Änderung einer Entsorgernummer

Ihre Ansprechpartner in unserem Haus

Dr. Volker Döring

Tel. +49.331.2793 - 42
Fax +49.331.2793 - 20
identnummern(at)sbb-mbh(dot)de

Maria Hagen

Tel. +49.331.2793 - 31
Fax +49.331.2793 - 20
identnummern(at)sbb-mbh(dot)de

Antje Rettschlag

Tel. +49.331.2793 - 41
Fax +49.331.2793 - 20
identnummern(at)sbb-mbh(dot)de

Informationen zum Verfahren

Jeder Beteiligte im Nachweisverfahren – ob Abfallerzeuger, Beförderer oder Entsorger – muss über eine entsprechende behördliche Nr. bzw. Ident-Nr. (Erzeuger-Nr., Beförderer-Nr., Entsorger-Nr.) verfügen, unter der die dazugehörigen Betriebsdaten ("Stammdaten") geführt werden. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die als Dienstleister (z.B. Verfahrensbevollmächtigte bzw. Makler) tätig sind. Im Rahmen der elektronischen Nachweisführung ist es außerdem erforderlich, dass jeder Beteiligte am Nachweis-/Andienverfahren (Erzeuger, Beförderer, Entsorger, Dienstleister) bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz "ZKS-Abfall") registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet. Diese Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung (im Nachweis-/Andienverfahren) bzw. vor Entsorgungsbeginn (bei schon bestehenden Nachweisen) erfolgt sein.

Weitere Informationen

Die Erteilung einer Entsorgernummer ist gem. GebOMUGV bzw. UGebO gebührenpflichtig. Ab 01.02.2019 beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt. Gegebenenfalls kann eine weitere Gebühr für eine Sekundärerzeugernummer anfallen. Diese beträgt für die Erteilung 70,- € und für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.

Bitte beachten Sie, dass eine Zuteilung der Entsorgernummer erst nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr erfolgt. Durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die SBB können Sie den Vorgang wesentlich beschleunigen. Bitte lesen Sie zu diesem Thema unsere Informationen zum Lastschriftverfahren. Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung bieten wir Ihnen als PDF zum Download unser Formular Einzugsermächtigung an.

Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren

Um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass jeder beteiligte Entsorger bei der Zentralen Koordinierungsstelle-Abfall (kurz ZKS-Abfall) registriert ist. Mit der Registrierung wird ein elektronischer Empfangszugang (virtuelles Postfach) eingerichtet.

Diese ZKS-Registrierung muss zwingend vor Beginn der Antragstellung erfolgt sein.

Eine Registrierung kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • Sofern Sie für die elektronische Nachweisführung ein Programm nutzen, dass ein Provider entwickelt hat und betreut, kann diese Registrierung über Ihren Provider erfolgen. Wenden Sie sich mit den erforderlichen Daten an den Provider und bitten ihn um eine Registrierung bei der ZKS-Abfall.
  • Des Weiteren kann eine Registrierung von Ihnen selbst über die Internetseite www.zks-abfall.de im Bereich Registrierung/Stammdatenpflege erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung dieses Registrierungsablaufes finden Sie hier unter ZKS-Registrierung (Konto eröffnen bzw. Ablauf der Registrierung).