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FAQs zu Erzeugernummern

Haben Sie Fragen rund um das Thema Beantragung einer Erzeugernummer? Nachfolgend haben wir dazu Antworten zu häufig an uns gerichtete Fragen zusammengestellt.

Unternehmen, auf deren Betriebsgelände Abfälle anfallen (durch Dienstleistung, Produktion etc.)

  • Ort der Abfallentstehung: Betriebsgelände

Bauherren, auf deren Baustellen durch Bautätigkeit Abfälle anfallen

  • Ort der Abfallentstehung: konkrete Baustelle

Handwerksbetrieb/Baufirma, durch deren Tätigkeit auf wechselnden Baustellen Abfälle anfallen

  • Ort der Abfallentstehung: konkrete Baustelle

oder

  • Ort der Abfallentstehung: Betriebshof des Handwerkers
  • Transport von Baustelle zum Betriebshof des Handwerkers („Reiseabfälle“)
  • nur möglich für Abfälle aus der eigenen Tätigkeit
  • nur möglich für kleinere Mengen

Nein. Eine Abfallerzeugernummer gehört immer zu einer konkreten Anfallstelle. Es muss jederzeit durch die entsprechende Überwachungsbehörde möglich sein, den Ort der Abfallentstehung, den Transportweg und den endgültigen Verbleib des Abfalls in einer Entsorgungsanlage sowohl zeitlich als auch örtlich nachvollziehen zu können.

Für eine weitere Anfallstelle muss auch eine weitere Abfallerzeugernummer beantragt werden.

Neue Abfallerzeugernummern beantragen Sie am besten über das Online-Portal der SBB unter https://aev.sbb-mbh.de. Wir können dadurch Ihren Antrag noch schneller bearbeiten.

Um Ihnen Ihren Bescheid ohne zusätzliche Wartezeit gleich zusenden zu können, bieten wir bei Beantragung über das Portal nur das SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsweise an. In diesem Fall beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Erzeugernummer 35,00 € zuzügl. MwSt.

Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihren Antrag auf anderem Wege stellen. Bei der Beantragung einer neuen Abfallerzeugernummer auf anderem Weg, wie z.B. per E-Mail, Fax oder per Post, entsteht zusätzlicher Aufwand bei der Bearbeitung. Durch den zusätzlichen Aufwand erhöht sich die Gebühr auf 70,00 € zuzügl. MwSt.

Hier senden Sie uns einen formlosen Antrag z.B. per Mail an identnummern(at)sbb-mbh(dot)de oder Fax an +49 331 2793-8082 mit folgenden Unterlagen bzw. Angaben zu:

  • korrekter Name der Firma bzw. der Institution
  • Straße, Hausnummer des Hauptsitzes der Firma bzw. Institution
  • PLZ, Ort
  • Angaben zur Betriebsstätte/Bauvorhaben
  • Straße, Hausnummer
  • PLZ, Ort
  • Ansprechpartner
  • Telefonnummer
  • Mailadresse
  • Kopie des Handelsregisterauszuges (nicht älter als 2 Jahre) bzw. Gewerbeanmeldung Ihres Unternehmens, falls kein Handelsregistereintrag existiert.

Sofern Sie ein EDV-Programm für das elektronische Nachweisverfahren verwenden, welches von einem Provider entwickelt und betreut wird, können sie diesen bitten, mit den o.g. erforderlichen Angaben eine Abfallerzeugernummer zu beantragen.

Sie können die Beantragung der Abfallerzeugernummer auch selbst unter  www.zks-abfall.de ( Rubrik "Registrierung/Stammdatenpflege") vornehmen.

Auch hier ist der SBB eine Kopie Ihres Handelsregisterauszuges (nicht älter als 2 Jahre) bzw. die Gewerbeanmeldung Ihres Unternehmens per mail oder Fax separat zuzusenden.

Änderungen der Stammdaten hinsichtlich Abfallerzeugernummern können nicht über das Online-Portal beantragt werden. Bei Änderungen der hinterlegten Daten zu einer Abfallerzeugernummer, wie z.B. bei einer Umfirmierung, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Sofern Sie ein EDV-Programm für das elektronische Nachweisverfahren verwenden, welches von einem Provider entwickelt und betreut wird, übermitteln Sie diesem bitte die erforderlichen Angaben. Er wird dann die Änderung der hinterlegten Daten zur vorhandenen Erzeuger-Nr. veranlassen.
  2. Sie können die Änderung der Daten zu der Erzeuger-Nr. auch selbständig über die Internetseite www.zks-abfall.de ( Rubrik "Registrierung/Stammdatenpflege") durchführen.
  3. Sofern Sie über kein elektronische Postfach bei der ZKS verfügen, teilen Sie uns die konkreten Änderungen zu Ihrer Abfallerzeugernummer formlos (gern auch per Mail an identnummern(at)sbb-mbh(dot)de oder Fax an +49 331 2793-8082) mit.

Hierbei ist zu beachten, dass Sie uns auch hier eine Kopie Ihres aktuellen Handelsregisterauszuges bzw. die Gewerbeanmeldung Ihres Unternehmens per mail oder Fax zusenden müssen.

Die Erteilung einer Erzeugernummer ist gem. der Sonderabfallgebührenordnungen der Länder Brandenburg und Berlin gebührenpflichtig. Ab 01.02.2019 beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Erzeugernummer 70,- € zuzügl. der gesetzlichen MwSt., bei Nutzung unseres OnlinePortals unter aev.sbb-mbh.de beträgt die Gebühr 35,- € zuzügl. der gesetzlichen MwSt. Bei höherem Aufwand kann die Gebühr bis max. 100,- Euro zuzügl. der gesetzlichen MwSt. betragen. Für die Änderung einer Erzeugernummer beträgt die Gebühr 25,- Euro, jeweils zuzügl. der gesetzlichen MwSt.

Bitte beachten Sie, dass eine Zuteilung der Erzeugernummer erst nach Zahlungseingang der Gebühr erfolgt. Durch die Erteilung einer Lastschrift für die SBB können Sie den Vorgang wesentlich beschleunigen. Bitte lesen Sie zu diesem Thema unsere Informationen zum Lastschriftverfahren.

Sofern Sie das Online-Portal der SBB nutzen, erhalten Sie die neue Abfallerzeugernummer bei vollständigem und korrektem Antrag innerhalb von 1-2 Tagen.

Bei Beantragung einer neuen Abfallerzeugernummer über einen anderen Weg, wie z.B. per E-Mail, erfolgt die Erteilung einer Abfallerzeugernummer in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung meist deutlich.