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POP-Verordnung aktualisiert

Die VERORDNUNG (EU) 2019/1021 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe wurde durch Verordnung vom 23. November 2022 (ABl. L 317 S. 24 vom 09.12.2022) aktualisiert.

Bitte beachten Sie, dass diese Fassung erst ab dem 10. Juni 2023 gültig ist. In unserem Bereich EU-Abfallrecht finden Sie deshalb die Version der POP-Verordnung, die bis zum 09.06.2023 gültig ist, und die Version der POP-Verordnung, die ab dem 10.06.2023 gültig ist.

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