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Störstoffanteil für „grün“ gelistete Metallabfälle

Für Metallabfälle, die „grün“ gelistet mittels Anhang VII-Dokument aus dem Ausland nach Brandenburg oder Berlin bzw. aus diesen beiden Bundesländern ins Ausland verbracht werden sollen, ist ein Störstoffgehalt von 10 % einzuhalten.

Weiter Informationen dazu unter Störstoffanteil bei Metallabfällen

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Foto: Darren Patterson (pexels)