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Hinweise zur Abfalldeklaration von Abfällen ab dem 01.08.2023

Die Ersatzbaustoffverordnung ist derzeit das bestimmende Thema in der Abfallwirtschaft. Ihre Umsetzung hat zur Neufassung der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnisverordnung der Länder Brandenburg und Berlin geführt. Die Anwendung dieser Vollzugshinweise ist zum 01.08.2023 verpflichtend. Wir bitten Sie insbesondere um Berücksichtigung der Änderungen zu den Schwellenwerten in Anlage IV, den Festlegungen zur Probenahme und dem verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang in Anlage V.

Die Änderungen wirken sich maßgeblich auf das Nachweis- und Andienungsverfahren aus!


Wir möchten Sie über folgende weitergehende Regelungen informieren:

  • Alle Entsorgungsnachweise mit bestehenden bundesrechtlichen und landesrechtlichen Bescheiden der SBB haben bis zum jeweilig festgelegten Laufzeitende über dem 01.08.2023 hinaus bestand.
  • Die SBB wird ab dem 01.08.2023 im Nachweis- und Andienungsverfahren die Prüfung von Neuanträgen für gefährliche Abfälle ausschließlich auf der Grundlage der neuen Einstufungskriterien vornehmen.
  • Die Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit bestehenden Entsorgungsnachweisen und Landesbescheiden (z.B. Mengenänderungen, Laufzeitänderungen, Umfirmierungen etc.) ist ab dem 01.08.2023 ebenfalls nur auf Grundlage einer aktualisierten Abfalldeklaration möglich.
  • Die Anforderungen an eine Abfalldeklaration für eine Entsorgung auf Deponien bleiben von den Änderungen unberührt. Die Untersuchungen richten sich nach den Anforderungen entsprechend Deponieverordnung, Anhang 3, Tabelle 2 „Zuordnungswerte“ und Anhang 4 „Vorgaben zur Beprobung“.

Unsere Bitte:
Bereits jetzt sollte eine Abfalldeklaration ausnahmslos auf Basis der neuen Regelungen erfolgen.

Gefährliche Abfälle auf Basis der alten Einstufungsregelung legen Sie bitte umgehend der SBB vor. Bitte berücksichtigen Sie insbesondere die notwendige Bearbeitungszeit der SBB und prüfen Sie die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, sodass eine abschließende Bearbeitung deutlich vor dem 01.08.2023 von uns garantiert ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der abschließenden Bescheidung durch die SBB und nicht die ggf. vor dem 01.08.2023 erfolgte Antragstellung.

Informationen zu den notwendigen Deklarationsanalysen für die Entsorgung von mineralischen und gefährlichen Abfall in Behandlungsanlagen in Brandenburg und Berlin erhalten Sie auf dieser Webseite unter Anlagenlisten.

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen rund um das Thema der Entsorgung gefährlicher Abfälle direkt an uns wenden. Die Ansprechparter aus unserem Haus finden Sie unter Nachweis- und Andienungsverfahren.

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