Auf der 15. Konferenz der Basel-Vertragsstaaten wurde im Juni 2022 entschieden, die Einträge A1181 für gefährliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Eintrag Y49 für nicht gefährliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte in die entsprechenden Listen des Basler Übereinkommens aufzunehmen.
Die EU-Kommission hat durch 2 delegierte Verordnungen vom 18. Oktober 2024 daraufhin die Verordnungen (EU) 1013/2006 und (EU) 2024/1157 geändert.