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Änderungen in Bezug auf die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Neue Basel-Codes für E-Schrott seit 01. Januar 2025


Auf der 15. Konferenz der Basel-Vertragsstaaten wurde im Juni 2022 entschieden, die Einträge A1181 für gefährliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Eintrag Y49 für nicht gefährliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte in die entsprechenden Listen des Basler Übereinkommens aufzunehmen.
Die EU-Kommission hat durch 2 delegierte Verordnungen vom 18. Oktober 2024 daraufhin die Verordnungen (EU) 1013/2006 und (EU) 2024/1157 geändert.

Weitere Informationen dazu unter folgendem Link:
https://www.sbb-mbh.de/de/aufgaben-der-sbb/grenzueberschreitende-abfallverbringung/neue-basel-codes-fuer-e-schrott/ 

 

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