Zum 01.07.2025 ändert sich die Zuweisungspraxis für mineralische Abfälle aufgrund der neuen Vorgaben zum Behandlungsvorrang der Länder Brandenburg und Berlin.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen haben wir für Sie unter:
- https://www.sbb-mbh.de/de/publikationen/merkblaetter-und-leitfaeden/
Hinweise zu Änderungen der Zuweisungspraxis für mineralische Abfälle im Zusammenhang mit den Vorgaben des Behandlungsvorranges durch die Länder Brandenburg/Berlin zum 01.07.2025
hinterlegt.