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Änderung der Zuweisungspraxis bei mineralischen Abfällen zum 01.07.2025 - Behandlungsvorrang

Zum 01.07.2025 ändert sich die Zuweisungspraxis für mineralische Abfälle aufgrund der neuen Vorgaben zum Behandlungsvorrang der Länder Brandenburg und Berlin.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen haben wir für Sie unter:

hinterlegt.

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