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Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Vom 10. Dezember 2001, BGBl. I S. 3379, zuletzt geändert am 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533)

Teil I: Verordnungstext | Teil II. Anlage (Einleitung) | Teil III Anlage (Kapitelindex)


Anlage (zu § 2 Abs. 1)
Abfallverzeichnis
Kapitel 10
AbfallschlüsselAbfallbezeichnung
10Abfälle aus thermischen Prozessen
10 01Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
10 01 01Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 02Filterstäube aus Kohlefeuerung
10 01 03Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 04*Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
10 01 05Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
10 01 07Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
10 01 09*Schwefelsäure
10 01 13*Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen
10 01 14*Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 15Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
10 01 16*Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
10 01 18*Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 19Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen
10 01 20*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 21Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen
10 01 22*wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 23wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen
10 01 24Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
10 01 25Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
10 01 26Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 01 99Abfälle a. n. g.
10 02Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie
10 02 01Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
10 02 02unbearbeitete Schlacke
10 02 07*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 08feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen
10 02 10Walzzunder
10 02 11*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 02 12Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen
10 02 13*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 14Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen
10 02 15andere Schlämme und Filterkuchen
10 02 99Abfälle a. n. g.
10 03Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
10 03 02Anodenschrott
10 03 04*Schlacken aus der Erstschmelze
10 03 05Aluminiumoxidabfälle
10 03 08*Salzschlacken aus der Zweitschmelze
10 03 09*schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
10 03 15*Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
10 03 16Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
10 03 17*teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 03 18Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen
10 03 19*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 03 20Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
10 03 21*andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 22andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen
10 03 23*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 24feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen
10 03 25*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 26Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen
10 03 27*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 03 28Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen
10 03 29*gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
10 03 30Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen
10 03 99Abfälle a. n. g.
10 04Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie
10 04 01*Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 04 02*Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 04 03*Calciumarsenat
10 04 04*Filterstaub
10 04 05*andere Teilchen und Staub
10 04 06*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 04 07*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 04 09*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 04 10Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen
10 04 99Abfälle a. n. g.
10 05Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
10 05 01Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 05 03*Filterstaub
10 05 04andere Teilchen und Staub
10 05 05*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 05 06*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 05 08*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 05 09Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen
10 05 10*Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
10 05 11Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen
10 05 99Abfälle a. n. g.
10 06Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
10 06 01Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 02Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 03*Filterstaub
10 06 04andere Teilchen und Staub
10 06 06*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 06 07*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 06 09*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 06 10Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen
10 06 99Abfälle a. n. g.
10 07Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
10 07 01Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 02Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 03feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 07 04andere Teilchen und Staub
10 07 05Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 07 07*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 07 08Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen
10 07 99Abfälle a. n. g.
10 08Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
10 08 04Teilchen und Staub
10 08 08*Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 08 09andere Schlacken
10 08 10*Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
10 08 11Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen
10 08 12*teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 08 13Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen
10 08 14Anodenschrott
10 08 15*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 08 16Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt
10 08 17*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 08 18Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen
10 08 19*ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 08 20Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen
10 08 99Abfälle a. n. g.
10 09Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
10 09 03Ofenschlacke
10 09 05*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 09 06Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen
10 09 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 09 08Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
10 09 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 09 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt
10 09 11*andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 12andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen
10 09 13*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 14Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
10 09 15*Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 16Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen
10 09 99Abfälle a. n. g.
10 10Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
10 10 03Ofenschlacke
10 10 05*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 10 06Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
10 10 07*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 10 08Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
10 10 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 10 10Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
10 10 11*andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 12andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
10 10 13*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 14Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
10 10 15*Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 16Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
10 10 99Abfälle a. n. g.
10 11Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
10 11 03Glasfaserabfall
10 11 05Teilchen und Staub
10 11 09*Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen
10 11 10Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt
10 11 11*Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Kathodenstrahlröhren)
10 11 12Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt
10 11 13*Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 14Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen
10 11 15*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 16feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen
10 11 17*Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 18Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen
10 11 19*feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 20feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen
10 11 99Abfälle a. n. g.
10 12Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug
10 12 01Rohmischungen vor dem Brennen
10 12 03Teilchen und Staub
10 12 05Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 12 06verworfene Formen
10 12 08Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 12 09*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 12 10feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen
10 12 11*Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten
10 12 12Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen
10 12 13Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
10 12 99Abfälle a. n. g.
10 13Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
10 13 01Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen
10 13 04Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk
10 13 06Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)
10 13 07Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 13 09*asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
10 13 10Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen
10 13 11Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen
10 13 12*feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 13 13feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen
10 13 14Betonabfälle und Betonschlämme
10 13 99Abfälle a. n. g.
10 14Abfälle aus Krematorien
10 14 01*quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung